Coronavirus-Testverordnung

Ansprüche auf Testung nach der Coronavirus-Testverordnung bestanden bis einschließlich zum 28. Februar 2023. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.

Fragen und Antworten zur Testung auf das Coronavirus

Alles, was Sie zu Testverfahren und -nachweisen sowie Ansprüchen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit COVID-19 Tests wissen müssen, erfahren Sie in unseren FAQ.

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Im Übrigen wurde die Coronavirus-Testverordnung aus Abwicklungs- und Abrechnungsgründen bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Damit wird sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, der innerhalb der in der Verordnung genannten Fristen abrechnet, für seine bis einschließlich 28. Februar 2023 rechtmäßig erbrachten Leistungen eine Vergütung erhält.

Stand: 1. März 2023
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