Zahngesundheit ist ein wichtiger Faktor für das menschliche Wohlbefinden. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind ein nicht wegzudenkender Teil unseres qualitativ hochwertigen Gesundheitssystems. Ihre Arbeit verdient Anerkennung und dazu gehört auch eine möglichst aktuelle Abrechnungsgrundlage.
Zum 1. Januar 2012 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten.
Die GOZ regelt die Vergütung für privatzahnärztliche Leistungen. Für gesetzlich Krankenversicherte greift die Verordnung nur bei der Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.
Mit der Novelle wurden u.a. häufig erbrachte zahnärztliche Leistungen (z.B. Kunststofffüllungen und die sog. professionelle Zahnreinigung) in das Gebührenverzeichnis aufgenommen, um eine klare Abrechnungsgrundlage zu schaffen. Auf Vorschlag des Bundesrates wird seit dem 1. Juli 2012 eine einheitliche Gestaltung der Rechnung vorgegeben. Dies dient der Vereinfachung der Bearbeitung von Erstattungsanträgen und liegt damit auch im Interesse der Versicherten bzw. der Beihilfeberechtigten.
Mit der Verordnung ist ein Honorarzuwachs von rund 345 Millionen Euro verbunden.
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veröffentlicht am:20.02.2013



