Beschreibung des Berufs
Das moderne Aufgabenprofil der Hebamme und des Entbindungspflegers umfasst die gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Menschen in der Lebensphase der Familienplanung. Es erstreckt sich auf die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und die Stillzeit. Hebammen begleiten die Menschen dabei, "Eltern zu werden".
Basierend auf diesen breiten Aufgaben des Berufs ist es Ziel der Ausbildung, die Hebamme und den Entbindungspfleger, insbesondere dazu zu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen (§ 5 Hebammengesetz).
Gesetzliche Grundlagen der Ausbildung
Das Hebammengesetz (HebG vom 4. Juni 1985, zuletzt geändert durch Artikel 39 Gesetz vom 06.12.2011) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (HebAPrV vom 16.03.1987, zuletzt geändert durch Artikel 40 Gesetz vom 06.12.2011) bilden die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Berufszulassungsgesetz, das auf der Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 Grundgesetz beruht.
Voraussetzungen für die Ausbildung sind:
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber
- eine mindestens zweijährige Pflegevorschule erfolgreich besucht hat oder
- eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen hat oder
- die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer
Ausbildungsverlauf
Die Ausbildung zur Hebamme/ zum Entbindungspfleger dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung drei Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht (mindestens 1600 Stunden) sowie einer praktischen Ausbildung (mindestens 3000 Stunden) und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil besteht.
Unterricht und praktische Ausbildung werden in staatlich anerkannten Hebammenschulen an Krankenhäusern vermittelt. Die praktische Ausbildung umfasst Einsätze im Kreißsaal, auf der Wochenstation, auf der Neugeborenenstation, auf operativen und nicht- operativen Stationen, in der Kinderklinik und im Operationssaal.
Während der Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung gewährt.
Berufliche Praxis
Nach Abschluss der Ausbildung sind es die Hebammen, die die Leitung der normalen Geburt übernehmen. Dies gehört zu den Aufgaben, die ihnen nach dem Hebammengesetz (§ 4) ausdrücklich vorbehalten sind. Vorbehaltene Tätigkeiten sind eine Besonderheit bei den Gesundheitsfachberufen. Im Falle des Hebammenberufes führen sie dazu, dass selbst eine Ärztin oder ein Arzt eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger zur Geburt hinzuziehen muss. Denn Hebammen und Entbindungspfleger führen die Geburt selbständig und eigenverantwortlich und ohne ärztliche Anordnung durch. Nur wenn ärztliche Geburtshilfemaßnahmen notwendig werden, treten sie in die Rolle einer/eines Assistentin/Assistenten der Ärztin oder des Arztes.
Nach der Entbindung versorgen Hebammen und Entbindungspfleger Neugeborene und Mütter und dokumentieren die Geburt. Darüber hinaus betreuen sie die Mutter in den ersten Tagen nach der Geburt, übernehmen die Nachsorge des Neugeborenen und beraten in Fragen der Säuglingspflege und -ernährung.
Aber nicht nur die Geburt, auch die Phase der Schwangerschaft, des Wochenbetts und der Stillzeit stellt im Leben der Mütter, Väter und Familien etwas ganz besonderes dar. Mit ihr gehen große Emotionen aber auch Ängste, Unsicherheiten und gesundheitliche Fragen einher. Hier sind Hebammen und Entbindungspfleger verlässliche und kompetente Ansprechpartner. Sie beraten zur Familienplanung, werdende Mütter und Väter zu allen Fragen einer Schwangerschaft und führen Kurse zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik durch. Zudem übernehmen sie Vorsorgeuntersuchungen.
Orte der Berufsausübung
Hebammen/ Entbindungspfleger arbeiten hauptsächlich in Geburtsabteilungen von Krankenhäusern, in Hebammenpraxen oder Geburtshäusern. Wenn sie die Patientinnen in Krankenhäusern unterstützen, sind sie überwiegend in Kreißsälen, auf Wochenstationen oder in Säuglingszimmern tätig. Freiberufliche Hebammen/ Entbindungspfleger betreuen werdende Mütter auch bei einer Hausgeburt oder bei einer ambulanten Nachsorge.
Weiterentwicklung des Hebammenberufs im Rahmen von Modellstudiengängen
Seit Oktober 2009 besteht durch die Einführung einer zeitlich befristeten Modellklausel im Hebammengesetz die Möglichkeit, die Ausbildung alternativ zur Fachschule an einer Hochschule zu absolvieren.
Mit der Einführung der Modellklausel hat der Gesetzgeber das Ziel verbunden, die
Diskussionen über die zukünftige Ausrichtung weiter zu befördern und Erkenntnisse zu gewinnen, die ihn in die Lage versetzen, über die Zukunft der Ausbildung in akademischer oder nichtakademischer Form zu entscheiden.
EU-Kompatibilität der Ausbildung
Die Ausbildung zur Hebamme / Entbindungspfleger erfüllt in allen Vertragsstaaten der EU die Voraussetzungen für eine automatische Anerkennung nach der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG.
![Logo: Bundesministerium für Gesundheit - zur Startseite [ALT+1]](/fileadmin/templates/img/misc/bmg-logo-171x85.png)



