Selbstverwaltung

Kassenzahnärztlichen Vereinigung

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Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind Selbstverwaltungskörperschaften der Vertragszahnärzte. Jeder Zahnarzt, der über eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung verfügt, ist automatisch Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) seiner Region. Die KZV hat die Aufgabe, sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen auf die Vergütung der vertragszahnärztlichen Leistungen zu einigen. Sie teilt auch die Vergütungen, die von den Krankenkassen direkt an die Kassenzahnärztliche Vereinigung gezahlt werden, je nach erbrachter Leistung auf die einzelnen Zahnärzte auf.

Auf Bundesebene schließt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem GKV-Spitzenverband insbesondere Vereinbarungen über die Organisation der vertragszahnärztlichen Versorgung ab.

Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz erhalten Kassenzahnärztliche Vereinigungen erstmals die Möglichkeit, sich über Landesgrenzen hinweg zu vereinigen.

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