Arzneimittelversorgung

Arzneimittelaufbewahrung

Klicken Sie hier um den Artikel anzuhören

Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre Qualität beeinträchtigen. Verdorbene Arzneimittel verlieren ihre Wirksamkeit und können gesundheitsschädlich sein. Eine korrekte Lagerung ist deshalb unerlässlich und bietet die Gewähr dafür, dass Arzneimittel bis zum Ablauf ihres Verfalldatums, d.h., bis zu dem vom Hersteller festgelegten Datum der Verwendbarkeit, sicher, wirksam und qualitativ einwandfrei bleiben.

Richtiges Aufbewahren von Arzneimitteln

Angaben zur korrekten Lagerung, z.B. zur Lagertemperatur, finden sich auf der Umverpackung des Arzneimittels (Faltschachtel) und in seiner Packungsbeilage. Diese Hinweise stützen sich auf von den Herstellern erhobenen und von den Behörden geprüften Daten zur Stabilität des betreffenden Arzneimittels. Wenn die angegebenen Lagerbedingungen eingehalten werden, kann davon ausgegangen werden, dass das Arzneimittel bis zu dem auf der Verpackung aufgedruckten Verfalldatum qualitativ einwandfrei bleibt.

Bei der Aufbewahrung ist auf Folgendes besonders zu achten:

  • Arzneimittel sollten möglichst in der Originalverpackung aufbewahrt werden, und weder die Umverpackung noch die Packungsbeilage sollten weggeworfen werden. Die Packungsbeilage enthält wichtige Informationen zur Anwendung des Arzneimittels. Auf der Umverpackung sind besondere Lagerungshinweise aufgedruckt, sie schützt das Arzneimittel außerdem vor Licht.
  • Die meisten Arzneimittel müssen in einem der folgenden Temperaturbereiche gelagert werden:
    • Raumtemperatur: 15-25°C (oder, falls so vermerkt, 15-30°C)
    • im Kühlschrank: 2 bis 8°C
    • tiefgekühlt: bei -18°C oder kälter
  • Bei Arzneimitteln, die bei Raumtemperatur gelagert werden sollen, ist eine kurzzeitige, geringfügige Unter- oder Überschreitung des angegebenen Temperaturbereichs in der Regel unproblematisch. Arzneimittel, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, dürfen aber nicht eingefroren werden. Falls solche Arzneimittel versehentlich einfrieren, muss davon ausgegangen werden, dass sie nicht mehr verwendungsfähig sind. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Apotheker oder Ihre Apothekerin.
  • Arzneimittel sollten niemals großer Hitze oder dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt werden.
  • Es sollte möglichst vermieden werden Arzneimittel im Badezimmer zu lagern; aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig erhöhten mittleren Temperatur ist das Badezimmer ein wenig geeigneter Aufbewahrungsort. Arzneimittel sollten nie im Auto liegen gelassen werden, da dort besonders im Sommer sehr hohe Temperaturen auftreten können.
  • Arzneimittel sollen für Kinder unerreichbar sein.

Nach oben

Bereits geöffnete Arzneimittel

Bei Arzneimitteln, die nach dem ersten Öffnen rasch verderben bzw. verkeimen können (z.B. Augentropfen) ist auf der Verpackung und in der Packungsbeilage angegeben, wie lange sie nach der ersten Anwendung noch verwendet werden können. Um dies nach halten zu können, sollte bei diesen Arzneimitteln das Öffnungsdatum auf der Verpackung notiert werden. Es ist zu beachten, dass die Einzeldosis sorgfältig und unter hygienischen Bedingungen entnommen wird. Bei flüssigen Arzneimitteln ist darauf zu achten, dass der nach der Entnahme verbleiben­de Rest möglichst nicht durch Kontakt mit den Händen oder mit Gegenständen verschmutzt wird. Nach der Entnahme soll das Behältnis sofort wieder gut verschlossen werden. Falls er­forderlich, sind spezielle Hinweise für die Lagerung nach Anbruch des Behälters auf der Ver­packung und in der Packungsbeilage aufgeführt.

Nach oben

Anzeichen für verdorbene Arzneimittel

Folgende Anzeichen können ein Hinweis auf eine Veränderung eines Arzneimittels sein:

  • Verflüssigung oder Verfärbung von Gels, Crèmes, Salben und Zäpfchen
  • Verfärbungen oder Risse bei Dragées und Tabletten
  • Aufgeblähte Verpackungen
  • Geruchsentwicklung
  • Ausflockung von Bestandteilen einer Flüssigkeit, Trübung (insbesondere bei Injektionspräparaten). Arzneimittel können sich auch ohne sichtbare Anzeichen verändern. Solche Änderungen sind nur durch Untersuchung im Labor zu erkennen und zu beurteilen. Aus diesem Grund sollten Arzneimittel nie nach Ablauf ihres Verfalldatums verwendet werden. Werden derartige Veränderungen beobachtet, können nähere Auskünfte die Apotheken erteilen.

Nach oben

Arzneimittelentsorgung

Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:

Altmedikamente zählen zum „Siedlungsabfall“ und können deshalb beispielsweise in den Hausmüll gegeben werden. Entgegen einer vielfach geäußerten Auffassung ist die Hausmüllentsorgung ein sicherer Entsorgungsweg für Altmedikamente. Denn seit dem 1. Juni 2005 wird in Deutschland der Siedlungsabfall zuerst in Müllverbrennungsanlagen verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt, bevor er in Deponien gelagert wird. Durch diese Verbrennung oder Vorbehandlung werden die ggf. in Restabfällen wie Altmedikamenten enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Die danach noch vorhandenen Medikamentenreste stellen bei der Deponierung keine Gefahr für das Grundwasser dar. Aufwendige Deponieabdichtungssysteme und Sickerwassererfassungen sorgen dafür, dass Schadstoffe aufgehalten werden und nicht ins Grundwasser gelangen.

Naturgemäß befinden sich gefährliche Gegenstände im Hausmüll. Neben nicht mehr gebrauchten Arzneimitteln sind dies z.B. Rasierklingen, verschimmelte Lebensmittel, Reste von Reinigungsmitteln. Deshalb sollte in jedem Haushalt dafür gesorgt werden, dass diese gefährlichen Gegenstände nicht in die Hände von Unbefugten oder Kindern gelangen.

Wichtig für eine umweltbewusste Entsorgung von Altarzneimitteln ist vor allem, dass sie nicht über die Toilette oder das Waschbecken entsorgt werden. Denn dies belastet den Wasserkreislauf. Aus dem gleichen Grund sollte das Ausspülen von Glasbehältern, in denen sich Arzneimittelreste befinden, unterlassen werden.

Wenn Sie sich an diese Grundsätze halten, dann handeln Sie umweltbewusst. Sie werden damit Ihrer Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung von Altarzneimitteln gerecht.

Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z.B. „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde.

Nach oben

Weitere Informationen zum Thema

Glossarbegriff - 02. November 2011

Arzneimittelaufbewahrung

Arzneimittel sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Licht oder eine unsachgemäße Entnahme können ihre …

Mehr erfahren
Arzneimittel - 16. November 2012

Wie sollten nicht mehr benötigte oder abgelaufene Arzneimittel …

Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen …

Mehr erfahren
Arzneimittelversorgung - 29. August 2012

Versandhandel mit Arzneimitteln

In Deutschland ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen und nicht …

Mehr erfahren
Arzneimittel - 30. Oktober 2012

Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland

Arzneimittel dürfen in Deutschland für Verbraucher grundsätzlich nur in den Verkehr …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

Kontakt und Service

Hier finden Sie die verschiedenen Serviceangebote des BMG

Alle Services im Überblick

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2013 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang