Arzneimittelpreise

Fünf Fragen zu Arzneimittelpreisen

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1. Warum sind Medikamente bei uns so teuer und worin genau besteht der Handlungsbedarf?

Bisher sind vor allem neue, innovative Arzneimittel in Deutschland, für die kein Festbetrag festgesetzt werden kann, teurer als in vielen anderen Ländern. Die Hersteller können ihre Preise für diese Arzneimittel bisher frei festsetzen. Die Krankenversicherungen müssen die Preise erstatten. Das hat sich mit Beginn des Jahres 2011 geändert.

Bereits jetzt gelten für 75 % aller verordneten Arzneimittel Festbeträge. Für viele Festbetragsarzneimittel sind die Preise der Unternehmen ab Werk nicht teurer als in anderen Ländern.

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2. Wer sind die größten Preistreiber?

Die Arzneimittelkosten steigen durch innovative, patentgeschützte Arzneimittel ohne Festbetrag. Das wollen wir ändern.

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3. Was ist neu?

Pharmazeutische Unternehmen zahlen für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag einen gesetzlich vorgegebenen Rabatt von 16 Prozent ihres Verkaufspreises an die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Außerdem gilt bis Ende 2013 ein Preisstopp. Ab 2014 gilt ein Rabatt von 6 % für solche Arzneimittel, für welche noch kein Erstattungsbetrag vereinbart ist.

Die einseitige Preisfestsetzung durch die Anbieter für neue, innovative Arzneimittel wird seit 2011 durch Vertragspreise ersetzt. Die pharmazeutischen Unternehmen weisen nach, ob das neue Arzneimittel einen Zusatznutzen hat oder nicht. Für Arzneimittel mit Zusatznutzen vereinbaren die Krankenversicherungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen einen Erstattungsbetrag innerhalb eines Jahres nach Markteinführung. Der Preis soll dem Zusatznutzen entsprechen und die Preise in anderen europäischen Ländern berücksichtigen. Bei Nichteinigung entscheidet eine Schiedsstelle. Für Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden Festbeträge festgesetzt oder Preise vereinbart, bei denen keine Mehrkosten gegenüber der Vergleichstherapie entstehen.

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4. Wie sieht es in anderen EU-Ländern aus?

In den meisten EU-Ländern bestimmen die nationalen Behörden die Preise von Arzneimitteln. Dabei ist der Preisbildungsprozess von erstattungsfähigen Arzneimitteln gesetzlich geregelt.

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5. Werden Medikamente dann für den Patienten billiger?

Die Preise für neue Arzneimittel werden sinken und zwar sowohl für die gesetzlichen, als auch für private Krankenversicherungen. Die Krankenversicherungen haben weniger Ausgaben – damit sinkt auch die Wahrscheinlichkeit von Zusatzbeiträgen und Beitragserhöhungen.

Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel ändern sich nicht.

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