Arzneimittelversorgung

Versandhandel mit Arzneimitteln

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In Deutschland ist der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln grundsätzlich zugelassen. Apotheken, die Arzneimittel versenden, benötigen dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Der Versand von Arzneimitteln ist derzeit aus Island, den Niederlanden, Schweden, Tschechien und dem Vereinigten Königreich Arzneimittel nach Deutschland zugelassen. Für Tschechien ist nur der Versandhandel mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und für Schweden nur der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt.

Wenn Patientinnen oder Patienten Arzneimittel über das Internet bestellen, sollten sie sich vergewissern, dass sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Dies sind im Grundsatz die deutschen Apotheken mit Versanderlaubnis und Versandapotheken aus den im vorhergehenden Absatz genannten Staaten. Dabei sollten die Verbraucher darauf achten, dass diese Apotheken ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse deutlich kenntlich machen. Auch sollte die für die Zulassung der Apotheke verantwortliche Behörde angegeben sein.

Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher "per Mausklick" feststellen können, ob eine Apotheke eine behördliche Erlaubnis zum Versandhandel mit Arzneimitteln in oder nach Deutschland besitzt, hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) diesen Apotheken für ihren Internetauftritt ein Sicherheitslogo zur Verfügung gestellt und ein Versandapothekenregister eingerichtet.

Warnung an die Verbraucher

Keinesfalls sollten Patienten ihre Arzneimittel bei anderen als zugelassenen Versandapotheken bestellen. Sie müssen sonst damit rechnen, dass ihnen auch Arzneimittelfälschungen verkauft werden. Das Spektrum kann dabei von der Fälschung der Packung bis zur Totalfälschung des Arzneimittels reichen. Gefälschte Arzneimittel können wirkungslos, gesundheitsschädlich oder schlimmstenfalls tödlich sein.

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