Warum ist der Krankenkassenbeitrag seit dem 1. Januar 2011 auf 15,5 Prozent festgeschrieben?
Dank der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung konnte die über das Konjunkturpaket II finanzierte vorübergehende Absenkung des Beitragssatzes zum Jahresende 2010 auslaufen. Mit dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen GKV-Finanzierungsgesetz wurde der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung daher von 14,9 Prozent wieder auf das vor der Krise geltende Niveau von 15,5 Prozent angehoben.
Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch Beiträge und einen Bundeszuschuss. Grundsätzlich werden die Beiträge von den Mitgliedern der Krankenkassen, den Arbeitgebern, den Rentenversicherungsträgern oder sonstigen Stellen einkommensabhängig getragen und fließen dem Gesundheitsfonds zu, der sie als Zuweisungen an die Krankenkassen verteilt. Sind die Gesundheitskosten stärker angewachsen als die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung, so bedeutete dies bisher über einen Anstieg der Krankenkassenbeiträge zwangsläufig steigende Arbeitskosten für die Arbeitgeber. Deshalb belasten in Phasen konjunktureller Schwankungen, wie zum Beispiel in der letzten Wirtschafts- und Finanzkrise, die Gesundheitskosten immer auch den Faktor Arbeit.
Künftig werden sich steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr automatisch auf die Arbeitskosten auswirken und damit den Faktor Arbeit belasten. Seit dem 1. Januar 2011 ist der allgemeine einkommensabhängige Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung gesetzlich auf 15,5 Prozent festgeschrieben (§ 241 SGB V). Über die Einnahmeentwicklung hinausgehende Ausgabensteigerungen werden künftig durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder der Krankenkassen finanziert. Krankenkassen, deren Finanzierungsbedarf über die Einnahmen des Gesundheitsfonds hinausgehen, müssen diesen daher durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in Euro und Cent decken. Erwirtschaftet eine Krankenkasse hingegen Überschüsse, kann sie diese in Form von Prämien an ihre Mitglieder ausschütten. Damit werden die Preisunterschiede zwischen den Krankenkassen für die Versicherten deutlich transparenter als durch ausschließlich einkommensabhängige Beiträge.
Die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf 7,3 Prozent stabilisiert die Arbeitskosten und verbessert so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Der bisherige Automatismus, dass Ausgabensteigerungen im Gesundheitsbereich zwangsläufig zu steigenden Arbeitskosten führen, wird durch diese Entkopplung durchbrochen. Damit werden langfristig Wachstum und Beschäftigung gefördert, und eine weitere Belastung des Faktors Arbeit mit der Folge des Abbaus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird vermieden. Darüber hinaus wird durch das Umsteuern hin zu einkommensunabhängigen Zusatzbeiträgen die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängiger von konjunkturellen Schwankungen.
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