Beitragssatz & Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag

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Was ist der Zusatzbeitrag?

Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensunabhängiger Betrag in Euro und Cent, der vom Mitglied direkt an die Krankenkasse zu zahlen ist. Er kann unterschiedlich hoch sein, je nachdem wie gut eine Krankenkasse wirtschaftet, welchen Service sie anbietet, welche Preisvereinbarungen sie mit Leistungserbringern abgeschlossen hat und wie die Versorgung organisiert wird. Der Zusatzbeitrag schafft Transparenz und bietet den Versicherten die Möglichkeit, das Preis-Leistungs-Verhältnis anhand der eigenen Vorstellungen zu beurteilen. Die Versicherten können sich dann entscheiden, welche Krankenkasse ihnen mehr zusagt.

Erheben künftig alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag?

Aufgrund der günstigen Finanzlage, die auch durch gesetzgeberische Maßnahmen bedingt ist, haben die meisten Krankenkassen, die in der Vergangenheit noch Zusatzbeiträge erheben mussten, diese mittlerweile abgeschafft. Die künftige Entwicklung hängt maßgeblich vom Verhältnis der Ausgaben- und Einnahmensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Dürfen die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe festsetzen?

Theoretisch: ja. Im Wettbewerb werden die Krankenkassen faktisch jedoch alles daran setzen, das Verhältnis von Zusatzbeitrag und Leistungsangebot angemessen zu wählen. Sonst droht ihnen, dass die Versicherten sich zu günstigeren Krankenkassen orientieren.

Muss jedes Mitglied einer Krankenkasse den gleichen Zusatzbeitrag zahlen?

Ja. Der Zusatzbeitrag ist eine feste Eurosumme. Er ist unabhängig vom Einkommen ebenso wie vom Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht des Mitgliedes. Aber diejenigen, die nur wenig Einkommen haben, werden dafür bei den Beiträgen automatisch und unbürokratisch entlastet. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen.

Wie wird der Zusatzbeitrag bezahlt?

Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder benachrichtigen, wenn sie einen Zusatzbeitrag einführt. Der Zusatzbeitrag wird direkt an die Krankenkasse gezahlt. Das kann man per Überweisung machen oder indem man der Krankenkasse eine Einzugsermächtigung erteilt.

Kann ich meine Krankenkasse kündigen, wenn sie einen Zusatzbeitrag verlangt?

Ja. Wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht, hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Sonderkündigung kann bis zur erstmaligen Fälligkeit beziehungsweise Erhöhung des Zusatzbeitrages erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Den Zusatzbeitrag beziehungsweise den erhöhten Zusatzbeitrag muss man während dieser Kündigungsfrist nicht (mehr) zahlen.

Müssen auch beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige einen Zusatzbeitrag bezahlen?

Nein. Der Zusatzbeitrag muss nur von den beitragspflichtigen Mitgliedern der Krankenkasse bezahlt werden.

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