Der Anfang ist gemacht: Nach intensiven Vorarbeiten statten die gesetzlichen Krankenkassen seit Oktober 2011 ihre Versicherten mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte aus. Schon von Beginn an trägt die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild dazu bei, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Sie ist technisch so vorbereitet, dass nach und nach weitere Anwendungen hinzugefügt werden können. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem zukünftigen Aufbau einer sicheren, einrichtungsübergreifenden Kommunikationsinfrastruktur wird die Grundlage für einen sicheren Austausch sowohl wichtiger medizinischer als auch administrativer Daten geschaffen. Dies dient dem Ziel, die Versorgung der Patientinnen und Patienten qualitativ zu verbessern sowie effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag für den Aufbau einer Telematikinfrastruktur ausgesprochen, die „die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können“. Weiter heißt es: „Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität.“ Deshalb erfolgt eine stufenweise Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, bei der Sicherheit und Praktikabilität an oberster Stelle stehen. Alle an der Einführung der Gesundheitskarte beteiligten Akteure bekennen sich zum Datenschutz und der Wahrung des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Arzt.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erfolgt stufenweise - seit dem 01.10.2011 gilt die elektronische Gesundheitskarte als gültiger Versicherungsnachweis
Vor Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten an die Versicherten wurden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und Zahnarztpraxen neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen Krankenversichertenkarten verarbeiten können. Für eine Übergangszeit gelten die bisherigen Krankenversichertenkarten neben der neuen elektronischen Gesundheitskarte
Wenn Versicherte, die keine Krankenversichertenkarte mehr haben, mit ihrer neuen elektronischen Gesundheitskarte auf eine Praxis treffen, die noch nicht entsprechend ausgestattet ist, werden sie auf jeden Fall behandelt. Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten müssen dann durch das Praxispersonal auf einem anderen Weg ermittelt werden.
Mittelfristig werden nur noch elektronische Gesundheitskarten durch die Krankenkassen ausgestellt und die Krankenversichertenkarte verliert ihre Gültigkeit. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten entsprechend.
Bei der jetzt startenden Kartenausgabe verfügt die elektronische Gesundheitskarte über einige wichtige Zusatzfunktionen:
- Die auffälligste Neuerung ist das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte. Mit der elektronischen Gesundheitskarte bekommt nun jeder gesetzlich Versicherte grundsätzlich eine Karte mit Foto. So kann der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen entgegenwirkt werden. Kinder unter 15 Jahren und schwer Pflegebedürftige, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, benötigen kein Lichtbild auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Die Krankenkassen melden sich bei ihren Versicherten mit der Bitte, ein Lichtbild bereitzustellen, das auf ihre elektronische Gesundheitskarte gedruckt wird.
- Zunächst sind auf der elektronischen Gesundheitskarte wie auf der bisherigen Krankenversichertenkarte die Verwaltungsdaten gespeichert: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Versichertennummer und Versichertenstatus. Neu wird die Angabe des Geschlechts sein. Weitere Informationen werden erst dann gespeichert, wenn die Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht.
- Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann die europäische Versichertenkarte abgedruckt sein. Sie ermöglicht die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen in allen 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz.
Alle weiteren Anwendungsmöglichkeiten werden zurzeit noch entwickelt und dann gründlichen Tests unterzogen. Sie können schrittweise eingeführt werden, ohne dass die Karte ausgetauscht werden muss.
Ziel: Eine Telematikinfrastruktur zur besseren Kommunikation
Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt auch immer davon ab, ob dem behandelnden Arzt alle behandlungsrelevanten Informationen zur Verfügung stehen. Heute werden Unterlagen wie Laborberichte, Untersuchungsergebnisse oder Operationsberichte oft noch auf dem Papierweg verschickt und liegen bei der Behandlung nicht rechtzeitig vor.
Mit der elektronischen Gesundheitskarte soll deshalb eine verbesserte und bundesweit einheitliche Kommunikationsinfrastruktur – vergleichbar mit einem Straßennetz – aufgebaut werden. Diese neue Infrastruktur ermöglicht den sicheren Austausch von für die Behandlung notwendigen medizinischen Informationen. Dies verbessert die Qualität und Effizienz der Patientenversorgung. Mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte ist nun der erste Schritt dazu getan. Die weiteren Schritte sind in Vorbereitung.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten sind in Vorbereitung
Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH beauftragt. In der gematik sind die wichtigen Institutionen des Gesundheitswesens vertreten: die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Sie haben Prioritäten für die Entwicklung und Einführung der nächsten Anwendungsmöglichkeiten beschlossen:
- Zukünftig sollen Verwaltungsdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online aktualisiert werden können. Ein Austausch der Karte – zum Beispiel bei Adress- oder Statusänderungen – ist dann nicht mehr notwendig.
- Auf freiwilliger Basis können Versicherte notfallrelevante Informationen speichern lassen z.B. über bestehende Medikationen, Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten, aber auch Informationen zu Schwangerschaft, Implantaten etc. Die Kontaktdaten des behandelnden Arztes können ebenso gespeichert werden wie die der im Notfall zu verständigenden Angehörigen. Im Notfall können diese Informationen von Ärzten bzw. Rettungsassistenten auch ohne Mitwirkung der Patienten gelesen werden.
- Geplant ist auch die Einführung einer sicheren Kommunikation zwischen Ärzten. Heute wird vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt zum einen dazu, dass einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht immer zeitnah zur Verfügung stehen. Zum anderen muss ein Arztbrief später in der Praxis aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in der Praxis-Software zur Verfügung stehen. Die Voraussetzungen für einen schnellen und sicheren elektronischen Austausch von Informationen werden jetzt geschaffen. Zukünftig können Befunde dann schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt werden.
- Eine weitere Anwendung ist die Unterstützung einer einrichtungsübergreifenden Behandlungsdokumentation zu einem Patienten, wenn mehrere Einrichtungen oder Ärztinnen und Ärzte gemeinsam fallbezogen in die Behandlung eines Patienten eingebunden sind.
Die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sind auf diese Anwendungen vorbereitet. Die Notfalldaten können – wenn der Versicherte dies wünscht – ohne Austausch der Karte in Zukunft aufgebracht werden. Voraussetzung ist, dass sie die Tests erfolgreich durchlaufen und die strengen Sicherheitsregeln einhalten. In weiterer Zukunft sind z.B. neben Notfalldaten auch eine Organspendeerklärung sowie eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte denkbar, auf die über die Gesundheitskarte zugegriffen werden kann.
Patientenrechte werden durch die elektronische Gesundheitskarte gestärkt
Das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht der Versicherten steht bei der elektronischen Gesundheitskarte im Mittelpunkt. Zwar ist die Speicherung von medizinischen Daten noch in der Vorbereitungsphase, dennoch steht jetzt schon fest: Die Versicherten können selbst bestimmen, ob und welche medizinischen Daten auf ihrer Karte gespeichert werden. Es ist geplant, Patiententerminals aufzubauen, an denen die Versicherten die Daten auf ihrer Karte einsehen können. Lediglich die Verwaltungsdaten müssen verpflichtend auf der Karte gespeichert sein.
Datenschutz hat höchste Priorität
Der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Jeder Versicherte entscheidet selbst, ob seine Gesundheitsdaten (z.B. Befunde, Diagnosen oder Notfalldaten) mittels der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Dies ist gesetzlich geregelt.
Auch für den Schutz von gespeicherten Gesundheitsdaten gegen Missbrauch gibt es klare gesetzliche Regelungen, die durch rechtliche und technische Maßnahmen umgesetzt werden. Danach dürfen nur bestimmte Berufsgruppen (z.B. Ärzte, Zahnärzte und deren berufsmäßige Gehilfen) zum Zwecke der Gesundheitsversorgung auf die Daten der Gesundheitskarte zugreifen. Technisch ist der Zugriff auf die Daten der Gesundheitskarte nur dann möglich, wenn der Zugriff mit einem elektronischen Heilberufsausweis bzw. einer Institutionskarte für medizinische Organisationen technisch autorisiert wird. Das heißt: erst wenn die elektronische Gesundheitskarte im Terminal steckt, der Arzt seinen Heilberufsausweis durch Eingabe seiner PIN "aktiviert", die Gesundheitskarte feststellt, dass es sich um einen echten Heilberufsausweis handelt und der Patient seine persönliche Identifikationsnummer (PIN) eingibt (Ausnahme Notfalldaten), können die Daten durch den Arzt gelesen werden. Entsprechendes gilt auch für die anderen Zugriffsberechtigten.
Um Zugriffe nachzuverfolgen, ist ebenfalls gesetzlich geregelt, dass die letzten 50 Zugriffe automatisch protokolliert werden. Krankenkassen oder Arbeitgeber dürfen und können mangels entsprechender Heilberufsausweise und fehlender Berechtigungen ihrer ggf. vorhandenen Institutionskarten übrigens nicht auf die Gesundheitsdaten zugreifen. Missbrauch wird zudem strafrechtlich verfolgt.
Darüber hinaus können für den Versicherten bestimmte Gesundheitsdaten mittels der Gesundheitskarte auch sicherer versandt und gespeichert werden: Anders als heute, wo Gesundheitsdaten zum Teil noch ungeschützt per Fax oder E-Mail ausgetauscht werden, können Gesundheitsdaten künftig, sobald sie die Arztpraxis oder das Krankenhaus nach Zustimmung von Arzt und Patient verlassen, mit der Gesundheitskarte individuell verschlüsselt werden. Analog kann bei der Kommunikation zwischen Ärzten der sendende Arzt die Daten für den empfangenen Arzt individuell mit seinem Heilberufsausweis verschlüsseln. Des Weiteren wird die Sicherheit dadurch erhöht, dass ein Austausch über sichere, nur für autorisierte Benutzer zugängliche Netze erfolgt.
Jeder Versicherte verfügt über einen eigenen Schlüssel, den er mit seiner Gesundheitskarte in der Hand hat. Da es keinen "Generalschlüssel" gibt, kann niemand ohne Mitwirkung des Versicherten Daten lesen. Im Übrigen wird es trotz dieser Sicherungsmaßnahmen keine versichertenübergreifende zentrale Datenspeicherung personenbezogener medizinischer Daten geben.
Die Entwicklung der technischen Umsetzungskonzepte zur Sicherung des Datenschutzes erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Fazit: Die elektronische Gesundheitskarte wird zusammen mit der Telematikinfrastruktur zu einer besseren Patientenversorgung, mehr Selbstbestimmung der Versicherten und mehr Wirtschaftlichkeit führen.
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