Allgemeine Informationen zur eGK

Die elektronische Gesundheitskarte

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Stand der Information: April 2013

Warum brauche ich eine neue elektronische Gesundheitskarte?

Die Qualität der medizinischen Behandlung hängt auch davon ab, ob die Ärztin oder der Arzt alle notwendigen medizinischen Informationen erhält. Mit der elektronischen Gesundheitskarte und dem „elektronischen Netz“ (Telematikinfrastruktur), das im Gesundheitswesen aufgebaut wird, können Daten in Zukunft elektronisch sicher und schnell einem Mitbehandler zur Verfügung gestellt werden. Die Ausgabe der Gesundheitskarte ist dafür der erste Schritt. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern, die Rolle der Patienten zu stärken und dabei auch Kosten zu senken.

Wie und wann erhalte ich meine elektronische Gesundheitskarte?

Die gesetzlichen Krankenkassen geben seit Oktober 2011 elektronische Gesundheitskarten mit Lichtbild aus. Bis Ende 2012 haben rund 50 Millionen gesetzlich Versicherte eine neue elektronische Gesundheitskarte erhalten. Die Krankenversichertenkarten werden nur noch für eine begrenzte Übergangszeit gültig sein; der genaue Zeitpunkt, ab wann ausschließlich elektronische Gesundheitskarten gültig sein werden, wird noch festgelegt.

Was ändert sich beim Arztbesuch?

Für die Patientinnen und Patienten ändert sich beim Arztbesuch zunächst nichts. Die elektronische Gesundheitskarte wird genauso eingelesen wie die Krankenversichertenkarte. Damit das reibungslos klappt, wurden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser mit modernen Kartenlesegeräten ausgestattet, die von den Krankenkassen finanziert wurden.

Warum muss ich ein Lichtbild an meine Krankenkasse senden?

Anders als die Krankenversichertenkarte hat die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild auf der Vorderseite. Ausnahmen gibt es lediglich für Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z.B. immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten. Die Bereitstellung eines Lichtbildes für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte gehört zu den Mitwirkungspflichten der Versicherten, wenn keiner der genannten Ausnahmegründe vorliegt.

Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Das Lichtbild trägt somit dazu bei, Kosten zu sparen. Die Krankenkassen schreiben ihre Versicherten an und fordern sie auf, ein Lichtbild zur Verfügung zu stellen. Bei vielen Krankenkassen kann das Lichtbild direkt online hochgeladen werden. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch Möglichkeiten in der Geschäftstelle an, um das Lichtbild zu erstellen.

Was kann die neue Gesundheitskarte?

Die Anwendungen der neuen Gesundheitskarte werden schrittweise eingeführt. Zunächst werden administrative Daten der Versicherten, z.B. Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) gespeichert. Neu im Vergleich zur Krankenversichertenkarte ist die Angabe zum Geschlecht. Damit sollen neben der Aufnahme des Lichtbildes zusätzlich Verwechslungen vermieden werden. Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann für die „Europäische Krankenversicherungskarte“ verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.

Aktuelle Daten verhindern Missbrauch

Im nächsten Schritt ist ein Online-Abgleich der auf der Gesundheitskarte gespeicherten Versichertenstammdaten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden aktuellen Daten des Versicherten vorgesehen. So können Veränderungen, die der Versicherte bereits an seine Krankenkasse gemeldet hat, z.B. eine Adressänderung, beim nächsten Arztbesuch automatisch per Knopfdruck auf der elektronischen Gesundheitskarte aktualisiert werden. Die Krankenkassen sparen, weil sie keine neuen Karten ausgeben müssen. Gleichzeitig können ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten besser als bisher erkannt werden. Missbrauch zu Lasten der Versichertengemeinschaft kann so weiter reduziert werden. Eine aktuelle elektronische Gesundheitskarte sorgt für aktuelle Daten in der Praxissoftware des Arztes, ohne dass er Änderungen von Hand eintippen muss.

Sichere elektronische Kommunikation von Arzt zu Arzt

Für die Kommunikation der Ärzte untereinander wird heute vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt häufig dazu, dass einem Mitbehandler wichtige Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Wenn der Arztbrief dann in der Praxis ankommt, muss er zusätzlich aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in das Praxisverwaltungssystem übernommen werden können. Deshalb fordern die Ärztinnen und Ärzte schon lange, dass die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Befunde schnell und sicher elektronisch von Arzt zu Arzt übermittelt und digitalisiert übernommen werden können. Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zuständigen Organisationen der Selbstverwaltung haben mit den Umsetzungsvorbereitungen hierzu begonnen.

Im Notfall lebensrettend

Im Notfall kann es lebensrettend sein, dass die Ärztin oder der Arzt Informationen, z.B. über bestehende Vorerkrankungen oder Allergien des Versicherten, erhält. In der nächsten Ausbaustufe ist daher vorgesehen, dass der Versicherte diese Informationen als Notfalldaten auf der Gesundheitskarte speichern lassen kann, wenn er dies wünscht. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Rettungsassistenten dann situationsbedingt auch ohne Mitwirkung der Patienten ausgelesen werden.

Welche Wahl haben Versicherte bei den medizinischen Anwendungen?

Die jetzt ausgegebenen Gesundheitskarten sind für die Aufnahme weiterer medizinischer Anwendungen vorbereitet. Diese können – wenn der Versicherte dies wünscht – ohne Austausch der Karten nach und nach online zugeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass die Anwendungen sich in Praxistests bewähren und die strengen Sicherheitsregeln einhalten. So sind z.B. später neben den Notfalldaten eine Arzneimitteldokumentation, eine Impfdokumentation oder auch eine elektronische Patientenakte mit der elektronischen Gesundheitskarte denkbar.

Jeder Versicherte wird zu gegebener Zeit selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte Gebrauch machen möchte. Er bestimmt auch, ob und in welchem Umfang er eine Anwendung wie die Notfalldaten nutzen wird und ob er die Karte zur Dokumentation seiner Organspendebereitschaft einsetzt. Darüber hinaus können Patienten ihre Daten einsehen bzw. sich ausdrucken oder auch wieder löschen lassen. Nur die Verwaltungsdaten der Versicherten werden – wie jetzt bei der Krankenversichertenkarte – verpflichtend auf der Gesundheitskarte gespeichert.

Wie sicher sind meine Daten?

Datenschutz und Praktikabilität haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Der Zugriff auf die Daten ist nur zum Zwecke der Versorgung erlaubt. Nur berechtigte Leistungserbringer haben Zugriff auf die Daten. Sie erhalten dazu einen gesonderten Ausweis (Heilberufsausweis). Dritte, wie z.B. Versicherungen, haben keinen Zugriff. Missbrauch ist strafbar. Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit werden die letzten 50 Zugriffe auf die Karte gespeichert. Der Vorteil der elektronischen Gesundheitskarte gegenüber der Krankenversichertenkarte liegt darin, dass sie einen Mikroprozessor enthält und wie ein Minicomputer funktioniert. Dadurch wird es möglich, sensible Gesundheitsinformationen zu verschlüsseln und gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Medizinische Informationen, die mit der Gesundheitskarte gespeichert werden, können nur dann entschlüsselt und gelesen werden, wenn Patient und Arzt zustimmen. Hierzu muss der Patient seine elektronische Gesundheitskarte und der berechtigte Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis einsetzen. Die Patientin bzw. der Patient muss dem Zugriff auf seine medizinischen Daten dann durch die Eingabe seiner PIN zustimmen. Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten, hier ist für einen Zugriff zwar ein Heilberufsausweis, situationsbedingt jedoch keine PIN-Eingabe des Patienten erforderlich.

Drei gute Gründe für die eGK

  • Bessere Qualität der medizinischen Versorgung durch bessere Information
  • Mehr Datenschutz und Selbstbestimmung für die Patienten
  • Mehr Effizienz und weniger Bürokratie
Vorderseite eGK

Bild 1 von 2: Die Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Quelle: gematik GmbH

Rückseite eGK

Bild 2 von 2: Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

Quelle: gematik GmbH

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