Arztbesuch
Muss ich die elektronische Gesundheitskarte bei jedem Arztbesuch vorlegen?
Ja, genau wie die Krankenversichertenkarte muss die neue elektronische Gesundheitskarte vor Beginn der Behandlung zum Nachweis des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses vorgelegt werden.
Arzneimitteldokumentation
Gibt die elektronische Gesundheitskarte dem Arzt Auskunft darüber, welche Arzneimittel ich einnehme?
Die Arzneimitteldokumentation ist eine der geplanten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Die Dokumentation der vom Versicherten eingenommenen Medikamente soll unter Beachtung seiner individuellen Erkrankungen und Eigenschaften die behandelnden Ärzte sowie Apotheker darin unterstützen, die Verschreibung ungeeigneter Medikamente besser zu erkennen. Ziel ist es, die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu verbessern und unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu verringern. Die Dokumentation der Medikamente wird freiwillig sein und erfolgt nur dann, wenn der Versicherte dies ausdrücklich wünscht.
Chronisch Kranke
Profitieren chronisch kranke Menschen von der elektronische Gesundheitskarte?
Ja, denn meistens sind sie bei mehreren Ärzten in Behandlung. Es ist geplant, dass die elektronische Gesundheitskarte die schnelle und sichere Kommunikation der behandelnden Ärzte und die Bereitstellung wichtiger medizinischer Befunde unterstützt und so die Qualität der Behandlung verbessert.
Daten
Welche Daten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?
Von Anfang an und für alle Versicherten verpflichtend werden die Verwaltungsdaten der Versicherten, die sogenannten Versichertenstammdaten, auf der elektronische Gesundheitskarte gespeichert. Dies sind z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner). Zur Vermeidung von Missbrauch wird die elektronische Gesundheitskarte ein Lichtbild enthalten.
Die Speicherung von medizinischen Daten, die in den nächsten Ausbaustufen realisiert wird, ist für den Versicherten freiwillig.
Datenschutz
Wie sicher sind meine Daten?
Datenschutz und Praktikabilität haben höchste Priorität und werden durch gesetzliche und technische Maßnahmen sichergestellt. Der Zugriff auf die Daten ist nur zum Zwecke der Versorgung erlaubt. Nur berechtigte Leistungserbringer, wie z.B. Ärzte oder Zahnärzte, haben Zugriff auf die Daten. Dritte, wie z.B. Versicherungen, haben keinen Zugriff. Missbrauch ist strafbar. Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit werden die letzten 50 Zugriffe auf die Karte gespeichert. Sensible Gesundheitsinformationen werden verschlüsselt und so gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Medizinische Informationen, die zu einem späteren Zeitpunkt mit der Gesundheitskarte gespeichert werden, können nur dann entschlüsselt und gelesen werden, wenn Patient und Arzt zustimmen. Hierzu muss der Patient seine elektronische Gesundheitskarte und der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis in das Kartenterminal schieben (Zwei-Schlüssel-Prinzip). Der Patient muss dem Zugriff auf seine medizinischen Daten dann durch die Eingabe seiner PIN zustimmen. Eine Ausnahme bilden die Notfalldaten; hier ist für einen Zugriff situationsbedingt keine PIN-Eingabe des Patienten erforderlich.
Europäische Krankenversichertenkarte
Kann ich die elektronische Gesundheitskarte auch im europäischen Ausland nutzen?
Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte kann für die "Europäische Krankenversicherungskarte" verwendet werden und macht eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.
Freiwilligkeit
Ist die Speicherung der Daten freiwillig?
Jeder Versicherte entscheidet bei den medizinischen Daten selber, ob und in welchem Umfang er zukünftig eine Anwendung, wie z. B. die Notfalldaten, nutzen möchte.
Gültigkeit
Wie lange ist die elektronische Gesundheitskarte gültig?
Die Gültigkeitsdauer der elektronischen Gesundheitskarte ist begrenzt. Wenn das Versicherungsverhältnis weiterhin besteht, übersenden die Krankenkassen bei Ablauf der Gültigkeitsdauer ihren Versicherten automatisch eine neue elektronische Gesundheitskarte.
Heilberufsausweis
Wer erhält einen elektronischen Heilberufsausweis?
Leistungserbringer, wie z.B. Ärzte oder Zahnärzte, die berechtigt sind, auf die Daten der Gesundheitskarte zuzugreifen, erhalten hierzu einen elektronischen Heilberufsausweis. Für den zukünftigen Zugriff auf die medizinischen Daten des Versicherten muss der Arzt seinen elektronischen Heilberufsausweis in das Kartenterminal schieben und sich so für den Zugriff authentifizieren.
Kartenterminal
Ist sichergestellt, dass die elektronische Gesundheitskarte in der Arztpraxis gelesen werden kann?
Ja. Die elektronische Gesundheitskarte wird genauso eingelesen wie die Krankenversichertenkarte. Damit das reibungslos klappt, wurden Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser mit modernen Kartenlesegeräten ausgestattet, die von den Krankenkassen finanziert wurden. Diese Kartenterminals können sowohl die Krankenversichertenkarte als auch die neue elektronische Gesundheitskarte lesen.
Kinder
Erhalten Kinder eine eigene elektronische Gesundheitskarte?
Ja. Alle Versicherten und alle mitversicherten Familienangehörigen erhalten eine elektronische Gesundheitskarte.
Kommunikation
Wie kann die Kommunikation im Gesundheitswesen verbessert werden?
Für die Kommunikation der Ärzte untereinander wird heute vorwiegend der Postweg genutzt. Das führt häufig dazu, dass einem mitbehandelnden Arzt wichtige Informationen nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Wenn der Arztbrief in Papierform in der Praxis ankommt, muss er zudem später aufwändig digitalisiert werden, damit die Daten in der Praxis-Software zur Verfügung stehen. Die Organisationen der Selbstverwaltung arbeiten deshalb an Möglichkeiten, um Befunde schneller und sicherer elektronisch von Arzt zu Arzt zu übermitteln und dann unkompliziert in die Praxissysteme zu übernehmen. Das verbessert die Behandlungsqualität und spart Zeit, die dann für die Patienten genutzt werden kann.
Lichtbild
Warum muss ich ein Lichtbild an meine Krankenkasse senden?
Alle Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, nach Aufforderung durch ihre Krankenkasse ihr Lichtbild einzureichen, damit die elektronische Gesundheitskarte ausgestellt werden kann. Das Lichtbild hilft, Verwechslungen zu vermeiden und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen einzudämmen. Bei vielen Krankenkassen kann das Lichtbild direkt online hochgeladen werden. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch Möglichkeiten in der Geschäftstelle an, um das Lichtbild zu erstellen. Kein Lichtbild benötigen Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, wie z.B. immobile pflegebedürftige Patientinnen und Patienten.
Notfall
Wie kommt der Arzt im Notfall an überlebenswichtige Informationen, wie z.B. Informationen über Allergien?
Es ist geplant, dass der Versicherte die für eine Notfallversorgung wichtigen persönlichen Daten auf der Gesundheitskarte speichern lassen kann, wenn er dies wünscht. Bei den Notfalldaten können auch Kontaktdaten eines Angehörigen aufgeführt werden, der oder die im Falle einer Notfallsituation benachrichtigt werden soll. Im Notfall können diese Daten von Ärzten bzw. Rettungsassistenten dann auch ohne Mitwirkung der Patienten ausgelesen werden. Im Unterschied zu den anderen medizinischen Anwendungen ist für das Auslesen der Notfalldaten keine PIN des Versicherten erforderlich.
Organspende
Enthält die elektronische Gesundheitskarte Informationen zur Organspende?
Auf Wunsch der Patienten soll in einer der nächsten Ausbaustufen auch die Dokumentation der Organspendebereitschaft mit der elektronischen Gesundheitskarte unterstützt werden können. Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Zunächst sollen Hinweise auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Organspendeerklärungen auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Patientenakte
Wo liegen die Vorteile der elektronischen Patientenakte?
In einer elektronischen Patientenakte können alle für die Behandlung notwendigen Informationen, wie z.B. Berichte und Ergebnisse von Therapiemaßnahmen oder auch radiologische Bilder und Befunde, einrichtungsübergreifend schnell und umfassend zur Verfügung gestellt werden. Hiervon werden vor allem chronisch kranke und ältere Menschen profitieren. Der Aufbau elektronischer Patientenakten ist komplex. Die Möglichkeit, Daten aus elektronischen Patientenakten mit der elektronische Gesundheitskarte zur Verfügung zu stellen, ist daher ein Zukunftsthema. Vor dem Aufbau elektronischer Patientenakten werden zunächst Anwendungen wie die Arzneimitteldokumentation oder die Speicherung notfallrelevanter Daten umgesetzt werden.
PIN
Wofür benötige ich eine PIN?
Mit der PIN erlaubt der Patient den Zugriff auf seine medizinischen Daten, nachdem er seine elektronische Gesundheitskarte und der Arzt seinen Heilberufsausweis in das Kartenlesegerät gesteckt haben. Die PIN des Versicherten ist für das Auslesen aller medizinischen Daten – mit Ausnahme der Notfalldaten – erforderlich. Der Versicherte erhält die PIN rechtzeitig von seiner Krankenkasse.
Qualifizierte Signatur
Wofür wird die qualifizierte elektronische Signatur benötigt?
Die qualifizierte elektronische Signatur des Arztes entspricht im rechtlichen Sinne seiner eigenhändigen Unterschrift. Sie ist die Basis für die Einführung von medizinischen Anwendungen, wie z.B. Notfalldaten, und Voraussetzung für die sichere Kommunikation von Arzt zu Arzt. Dadurch wird sichergestellt, dass immer erkennbar ist, von wem bestimmte Eintragungen stammen. Die Organisationen der Selbstverwaltung arbeiten an der Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur.
Telematikinfrastruktur
Was verbirgt sich hinter dem Begriff Telematikinfrastruktur?
Für den sicheren und praktikablen Austausch medizinischer Daten wird ein sicheres Netz im Gesundheitswesen aufgebaut - analog zu einem Straßennetz. Der Sammelbegriff für dieses Netz mit seinen Diensten und Komponenten wird Telematikinfrastruktur genannt.
Versichertenstammdatendienst
Wozu dient der Versichertenstammdatendienst?
Der Versichertenstammdatendienst ermöglicht es, dass bei jeder erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen im Quartal die Versichertenstammdaten abgeglichen und ggf. aktualisiert werden können. Bestimmte Veränderungen, die der Versicherte bereits an seine Krankenkasse gemeldet hat, können dann beim nächsten Arztbesuch automatisch per Knopfdruck auf der Karte aktualisiert werden. So kann beispielsweise die Adresse aktualisiert werden, wenn sich diese durch einen Umzug geändert hat. Mit dem Versichertenstammdatendienst können auch ungültige sowie verloren oder gestohlen gemeldete Karten bei der Inanspruchnahme von Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung besser als bisher erkannt werden.
Derzeit werden hierzu großflächige Tests vorbereitet.
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