Glossarbegriff

Gesundheitsfonds

Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde mit der Einführung des Gesundheitsfonds neu gestaltet. So gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung seit Jahresbeginn 2009 bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, der von allen Krankenkassen verlangt wird. Die Beiträge werden von den beitragspflichtigen Einnahmen berechnet und fließen gemeinsam mit Steuermitteln in den Gesundheitsfonds.

Die Krankenkassen erhalten vom Gesundheitsfonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versicherten plus alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben. Hierdurch wird die unterschiedliche Risikostruktur der Versicherten berücksichtigt. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten dementsprechend mehr Finanzmittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Darüber hinaus erhalten alle Krankenkassen weitere Zuweisungen zur Deckung der sonstigen standardisierten Ausgaben (zum Beispiel Verwaltungsausgaben, Satzungs- und Ermessensleistungen).
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die finanzielle Ausgangssituation der Krankenkassen nicht mehr von ihrer Versichertenstruktur im Hinblick auf Morbidität und Einkommen abhängig ist, sondern dass  die Wettbewerbsbedingungen für die Krankenkassen gleich sind.

Erhält eine Krankenkasse Zuweisungen, die ihren eigenen Finanzbedarf überschreiten, so kann sie an ihre Mitglieder Prämien auszahlen, soweit sie über eine ausreichende Finanzreserve verfügt. Einen über die Zuweisungen hinausgehenden zusätzlichen Finanzbedarf müssen die Krankenkassen zunächst durch wirtschaftlicheres Verhalten und - soweit dies nicht ausreicht - durch die Erhebung von Zusatzbeiträgen decken.

Die Versicherten können der Zahlung eines Zusatzbeitrags durch Wechsel zu einer anderen Krankenkasse entgehen.

Nach oben

Weitere Informationen zum Thema

Finanzierung - 08. Mai 2012

Finanzierungsgrundlagen der Gesetzlichen Krankenversicherung

Finanzierung der GKV allgemein Die GKV finanziert sich durch Beiträge und …

Mehr erfahren
Gesundheit - 01. April 2008

Gutachten zur Umsetzung und empirischen Abschätzung der …

Um unverhältnismäßige Belastungssprünge mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum …

Mehr erfahren
Gesetzliche Krankenversicherung - 15. Mai 2012

Morbidität

Der Begriff Morbidität leitet sich von morbidus ab, dem lateinischen Wort für krank. Im Kontext der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) spielt …

Mehr erfahren
Pressemitteilung - 17. Juni 2011

Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung im 1. Quartal

Berlin, 17. Juni 2011 Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung …

Mehr erfahren

Service

Publikationen

Gesetze und Verordnungen

Das Gesetz zur "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" hat den Bundesrat passiert.

Weitere Informationen Alle Gesetze im Überblick

Themen von A-Z

Das Glossar erklärt wichtige Begriffe zur Gesundheitspolitik

Zur Themenübersicht

Kontakt und Service

Hier finden Sie die verschiedenen Serviceangebote des BMG

Alle Services im Überblick

Übersicht wichtiger Links

Fußleiste

© 2012 Bundesministerium für Gesundheit
Zum Seitenanfang