Gesundheitsreform

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Für das Jahr 2011 drohte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Deckungslücke in Milliardenhöhe. Die Lasten zur Konsolidierung der Finanzen wurden ausgewogen auf alle Akteure verteilt: Über die Anhebung des  Beitragssatzes tragen Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und sonstige Stellen (z.B. Bundesagentur für Arbeit) sowie die Versicherten je drei Milliarden Euro, die Steuerzahler leisten über den Steuerzuschuss zur GKV einen Beitrag von zwei Milliarden Euro. Krankenkassen, Leistungserbringer,  Arzneimittelhersteller und weitere Akteure werden über Ausgabenbegrenzungen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro in die Pflicht genommen.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgaben:

  • bei den gesetzlichen Krankenkassen
    • Die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände werden in den Jahren 2011 und 2012 grundsätzlich auf das Niveau von 2010 festgeschrieben.
  • bei den Krankenhäusern
    • Für Leistungen, die Krankenhäuser im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich vereinbaren, gilt ein Mehrleistungsabschlag von 30 Prozent. Ab 2012 wird dieser Abschlag zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern neu vereinbart.
    • Der Preisanstieg für akutstationäre Leistungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken wird in diesem und im nächsten Jahr limitiert.
  • bei Ärzten und Zahnärzten
    • In der vertragsärztlichen Versorgung wird der Ausgabenanstieg für die Jahre 2011 und 2012 insgesamt begrenzt.
    • Die Vergütungen in Verträgen über eine hausarztzentrierte Versorgung, so genannte Hausarztverträge, die nach dem 22. September 2010 zustande gekommen sind, sollen sich an denen in der Regelversorgung orientieren.
    • Der Anstieg der Zahnarzthonorare wird für die Jahre 2011 und 2012 verringert.
  • bei Arzneimittelgroßhandel und Apotheke
    • Die Großhandelszuschläge für rezeptpflichtige Arzneimittel werden ab 2012 abgesenkt, für 2011 gilt eine Übergangsregelung.
    • Der Apothekenrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel wird wieder für zwei Jahre angehoben.
  • bei der pharmazeutischen Industrie
    • Der Herstellerrabatt für Arzneimittel ohne Festbetrag wurde bereits im August 2010 von sechs auf 16 Prozent erhöht. Zudem gilt ein bis Ende 2013 begrenzter Preisstopp.

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Artikel - 27. Juni 2011

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