Gesundheitskosten

Entkopplung der Gesundheitskosten vom Arbeitsmarkt

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Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat deutlich gemacht, wie anfällig das bisherige Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) war. Kostensteigerung im Gesundheitssystem wurden bisher im Rahmen der prozentualen Beiträge auf Grundlage der beitragspflichtigen Bruttoeinnahmen und damit vorrangig aus Löhnen und Gehältern zu decken. Daher war die Finanzierung der GKV abhängig von der Konjunktur und der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Durch den Einbruch der Konjunktur, im Rahmen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008, gingen Arbeitsplätze verloren und in der Folge auch zwangsläufig die lohnabhängigen Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Die Ausgaben der GKV steigen aber unabhängig von der jeweiligen Finanz- und Wirtschaftslage kontinuierlich weiter, denn die Menschen werden weiterhin krank und sind auf die Leistungen des Gesundheitssystems angewiesen.

Die Abhängigkeit der Gesundheitsfinanzierung von den Arbeitskosten und der daraus resultierende Teufelskreis aus steigenden Gesundheitsausgaben und damit steigenden Lohnzusatzkosten konnte durch das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) durchbrochen werden. Das GKV-FinG, das am 1. Januar 2011 in Kraft trat, entkoppelt die Arbeitskosten weitgehend von der Entwicklung der Gesundheitskosten. Dazu wird der einkommensabhängige Beitragssatz gesetzlich festgeschrieben. Dies sorgt für mehr Stabilität bei den Arbeitskosten, indem sich Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen hierauf nicht mehr automatisch über steigende Beiträge auswirken. Diese Entlastung des Faktors Arbeit fördert langfristig Wachstum und Beschäftigung. So können zum einem bestehende Arbeitsplätze gesichert und zum anderen die Ansiedlung neuer Unternehmen und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze gefördert werden.

Die Vorteile liegen dabei auf der Hand:

  • Arbeitgeber und Unternehmen erhalten mehr Planungssicherheit für die Zukunft, da die Entwicklung der Gesundheitskosten auf Arbeitgeberseite stabil bleibt.
  • Deutsche Unternehmen bleiben im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig, so dass Arbeitsplätze in Deutschland gesichert werden. Künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die über die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung hinausgehen, werden nicht mehr auf die Arbeitskosten umgelegt, sondern über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Mitglieder einer Krankenkasse getragen. Die Lohnzusatzkosten und damit die Arbeit verteuern sich so auch in Zukunft nicht mehr durch Kostenanstiege im Gesundheitswesen.
  • Gleichzeitig wird das System der GKV weniger anfällig gegenüber konjunkturellen Schwankungen.

Um dies zu erreichen, hat die christlich-liberale Regierungskoalition das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend verändert. Unvermeidbare Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen, die über die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung hinausgehen, werden künftig durch einkommensunabhängige Zusatzbeiträge gedeckt. Den jeweiligen kassenindividuellen Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse – abhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation – selbst fest und erhebt ihn direkt von ihren Mitgliedern festgelegt.

Mit der Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge ist der Weg für eine weitgehende Entkopplung der Arbeitskosten von der Entwicklung der Gesundheitskosten frei. Denn nur dadurch kann eine planbare und zukunftsfeste Finanzierung der GKV sichergestellt werden, ohne dass Arbeitsplätze durch steigende Lohnzusatzkosten gefährdet werden.

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