Kassenwechsel

Kassenwechsel bei Schließung

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Der Gesetzgeber hat auf die inakzeptablen Probleme im Zusammenhang mit der Schließung der City BKK im Mai 2011 reagiert: Mit dem Versorgungsstrukturgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurden die Kassen zu mehr Verbraucherfreundlichkeit verpflichtet. Die Rechte der Versicherten wurden deutlich gestärkt.

Frühzeitige Informationspflicht

Die Krankenkassen sind nun dazu verpflichtet, ihre Mitglieder bei einer drohenden Insolvenz oder Schließung acht Wochen vorher schriftlich zu informieren. Das Schreiben muss eine Liste aller Krankenkassen enthalten, unter denen die Mitglieder wählen können. Mit diesem Formular können sie den Krankenkassenwechsel vollziehen, ohne selbst eine Geschäftsstelle aufzusuchen. Am besten sollten Betroffene den Aufnahmeantrag per Post mit Rückschein senden. Dann haben sie einen schriftlichen Nachweis, wenn die Krankenkasse lange nicht reagiert oder behauptet, den Antrag nicht erhalten zu haben.

Kein Versicherter darf abgelehnt werden

Weiterhin gilt: Jede Krankenkasse muss jeden Versicherte aufnehmen. Das gilt, egal welche Erkrankungen vorliegen, wie alt die Person ist oder wie viel sie verdient. Seit dem 1. Januar  2012 muss die neue Krankenkrasse Leistungen wie Heil-und Hilfsmittel, die die alte Krankenkasse bezahlt hat, weiterbezahlen.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz wurden zudem die Rechte der Aufsichtsbehörden, beispielsweise des Bundesversicherungsamtes, deutlich gestärkt. Sollte es beim Krankenkassenwechsel dennoch Probleme geben, kann die Aufsichtsbehörde sogar den Vorstand einer Krankenkasse haftbar machen.

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