Frauen dürfen bei einer künstlichen Befruchtung nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 40 Jahre sein. Männer dürfen das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Dann beteiligt sich die Gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen mit 50 Prozent an den Kosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Dies gilt auch für die etwaige Arzneimittelversorgung. Zusätzliche Leistungen können die Krankenkassen in ihren Satzungen vorsehen. Generelle Voraussetzung ist, dass das Paar verheiratet ist. Vor Beginn der Behandlung ist der Krankenkasse ein Behandlungsplan vorzulegen.
Weiterhin hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit dem 1. April 2012, gemeinsam mit den Ländern die Möglichkeit, ungewollt kinderlose Ehepaare im Rahmen einer Förderrichtlinie finanziell zu unterstützen.
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