Kassenleistung

Psychotherapie

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Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung psychischer Erkrankungen mit Hilfe anerkannter psychotherapeutischer Verfahren. Folgende drei psychotherapeutische Richtlinienverfahren können Sie als Kassenleistung in Anspruch nehmen:

  • die analytische Psychotherapie,
  • die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
  • die Verhaltenstherapie.

Diese psychotherapeutischen Leistungen werden zur Behandlung psychischer Erkrankungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten mit entsprechenden Facharztqualifikationen, Psychologischen Psychotherapeuten/-innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-innen erbracht. Letztere dürfen Patientinnen und Patienten in der Regel bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandeln.

Suchen Sie bei psychischer Erkrankung Hilfe, können Sie sich entweder direkt an eine(n) ärztliche(n), psychologische(n) Psychotherapeutin/-ten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/-ten wenden oder Sie können auch von Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt bzw. Kinder- und Jugendärztin/-arzt oder von einer Fachärztin bzw. einem Facharzt dorthin überwiesen werden.

Zunächst entscheiden Psychotherapeut/-in und Patient/-in während einer diagnostischen Phase (höchstens fünf bis acht Sitzungen) gemeinsam über Beginn und Zielsetzungen einer Psychotherapie. Die Durchführung der Psychotherapie muss vor Beginn beantragt und von der jeweiligen Krankenkasse genehmigt werden (so genannter Bewilligungsbescheid).

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