Wer bezahlt bei Arbeitslosigkeit den Arbeitgeberanteil?
Für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld 2 und Unterhaltsgeld tragen die Bundesagentur für Arbeit und der Bund die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings erst mit Bewilligung der beantragten Leistung (in der Regel auch rückwirkend).
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