Wann kann ich mich freiwillig gesetzlich krankenversichern?
Personen, deren regelmäßiges Jahres-Bruttoarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, fallen nicht unter die Versicherungspflicht, das heißt sie sind versicherungsfrei und können sich grundsätzlich in der GKV freiwillig versichern.
Eine freiwillige Versicherung in der GKV ist in der Regel jedoch nur für Personen möglich, die ihr bereits zuvor angehört haben. Wer daher aus der Pflichtversicherung oder der Familienversicherung ausscheidet, kann sich freiwillig versichern, wenn sie oder er unmittelbar vorher ununterbrochen mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden insgesamt mindestens 24 Monate in der GKV versichert war.
Freiwillig versichern können sich außerdem:
Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehnen und wegen Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze versicherungsfrei sind.
Schwerbehinderte, wenn sie, ein Elternteil oder ihr Ehegatte beziehungsweise eingetragener Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre gesetzlich krankenversichert waren; die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer Altersgrenze abhängig machen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr aus dem Ausland wieder eine Beschäftigung aufnehmen, die nicht zur Versicherungspflicht führt.
Wechsel in die private Krankenversicherung
Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Bruttojahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenzen des laufenden und des folgenden Kalenderjahres überschreitet, scheiden zum Jahresende aus der Versicherungspflicht aus und können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2011.
Beispiel:
- Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 ein Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze erzielt, wird ab dem 1. Januar 2012 versicherungsfrei, wenn auch das Arbeitsentgelt im Jahr 2012 diese Grenze überschreiten wird, und kann in die private Krankenversicherung wechseln.
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