Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt im Jahr 2013 ein Mindestbeitrag von etwa 301 bis 313 Euro (je nach Krankengeldanspruch). Liegt Bedürftigkeit vor, kann dieser Beitrag auf etwa 200 bis 209 Euro reduziert werden. Für die Beitragsbemessung werden alle Einnahmen aus der Selbstständigkeit sowie sonstige Einnahmen – zum Beispiel Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung – berücksichtigt.
Krankengeld für Selbstständige
Für alle freiwillig versicherten Selbstständigen gilt der einheitliche ermäßigte Beitragssatz in Höhe von derzeit 14,9 Prozent. Dazu kommt der mitgliederbezogene Beitragssatzanteil in Höhe von 0,9 Prozent. Der Versicherungsschutz umfasst zunächst keinen Krankengeldanspruch. Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige können jedoch ihr Verdienstausfallrisiko zusätzlich absichern über
- einen Krankengeldwahltarif. Die Krankenkassen müssen einen solchen Tarif anbieten, dürfen dafür aber auch einen Prämienzuschlag verlangen, der von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein kann. Gesundheitsprüfungen wie in der privaten Krankenversicherung sind dabei nicht zulässig.
- die Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von 15,5 Prozent, der den "gesetzlichen" Krankengeldanspruch, das heißt die Absicherung des Entgeltausfallrisikos ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit, abdeckt.
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