Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien

Veröffentlichung gemäß Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG)

Nach dem zum 01.05.2015 in Kraft getretenen Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) haben die Bundesbehörden Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien im Sinne des Gesetzes zu veröffentlichen und hierbei die Anzahl der Mitglieder, die der Bund für diese Gremien bestimmt, aufzuführen.

Stand: 1. August 2022
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