E-Health-Gesetz verabschiedet

4. Dezember 2015. Der Bundestag hat am 4. Dezember 2015 das "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll Anfang 2016 in Kraft treten.

04. Dezember 2015

Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fort­schritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittel­punkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Pa­tienten zügig umzusetzen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Mit dem E-Health-Gesetz wird auf Basis der Zeitpläne der gematik und der Industrie ein Zeitfenster für die bundesweite Einführung der Telematik-Infrastruktur festgeschrieben, das Mitte 2016 beginnt; bis Mitte 2018 sollen Arztpraxen und Krankenhäuser flächendeckend an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen sein (flächendeckender Roll-out). Es zeigt sich, dass diese Fristen dazu geführt haben, dass alle Beteiligten jetzt sehr intensiv daran arbeiten, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten – auch wenn die Industrie nach Auskunft der gematik große Probleme hat, die notwendige Technik bereitzustellen. Darüber hat die gematik im Rahmen der Gesetzes-Anhörung öffentlich informiert. Nach den aktuellen Zeitplänen der gematik kann der Roll-out weiterhin im Jahr 2016 beginnen, so dass die gesetzlichen vorgesehenen Sanktionen nicht greifen müssen. Wir erwarten von allen Beteiligten, – der Industrie, genauso wie den Ärzten und Kassen – dass sie mit Hochdruck daran arbeiten, Arztpraxen und Krankenhäuser an das neue Netz anzuschließen, damit die Telematik-Infrastruktur endlich den Patientinnen und Patienten zugutekommt.

Auf der Gesundheitskarte gespeicherte Notfalldaten können Leben retten, ein Medikationsplan kann lebensgefährliche Wechselwirkungen verhindern und die Telemedizin mobil einge­schränkte Menschen unterstützen. Und mit der elektronischen Patientenakte und dem Patien­tenfach sind die Patienten besser über ihre Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekommen zudem erst­mals die Möglichkeit, auch selbst Daten - z.B. aus Fitnesstrackern oder sog. Wearables - dem Arzt zu übermitteln. Das E-Health-Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die Ein­führung nutz­bringender Anwendungen und einer sicheren digitalen Autobahn im Gesundheits­wesen vor. Mit einer sicheren digitalen Infrastruktur, an die alle Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäu­ser, Apotheken und Versicherten angeschlossen sind, schaffen wir die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Zukunft.

Die Schwerpunkte des Gesetzes:

  • Ein modernes Stammdatenmanagement (Online Prüfung und Aktualisierung von Versi­chertenstammdaten) sorgt für aktuelle Daten in der Arztpraxis und schützt vor Leis­tungsmissbrauch zu Lasten der Beitragszahler. Diese erste Online-Anwendung der elekt­ronischen Gesundheitskarte soll nach erfolgreichem Probelauf bis Mitte 2018 flächende­ckend eingeführt werden. Damit werden zugleich die Online-Strukturen für wichtige medizinische Anwendungen geschaffen. Ab 1. Juli 2018 sind pauschale Kürzungen der Vergütung der Ärzte und Zahnärzte vorgesehen, die nicht an der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten teilnehmen.
  • Medizinische Notfalldaten sollen ab 2018 auf Wunsch des Versicherten auf der elektroni­schen Gesundheitskarte gespeichert werden. Damit sind wichtige Informationen über bestehende Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall schnell verfügbar. Immer noch sterben in Deutschland zu viele Menschen an gefährlichen Arzneimittelwechselwirkun­gen. Deshalb erhalten Menschen, die 3 oder mehr Arzneimittel anwenden ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Das ist vor allem für ältere und allein­lebende Menschen eine große Hilfe. Der Arzt muss den Versicherten über seinen An­spruch informieren. Apotheker sind von Anfang an einbezogen und bei Änderungen der Medikation auf Wunsch des Versicherten zur Aktualisierung verpflichtet. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein.
  • Um die Ausgabe der Heilberufsausweise zu unterstützen, mit denen Ärzte auf die sensib­len Daten der Gesundheitskarte zugreifen können, werden elektronische Arztbriefe be­reits vor Einführung der Telematik-Infrastruktur gefördert, wenn hierfür ein elektroni­scher Heilberufsausweis mit elektronischer Signatur verwendet wird. Diese Anschubfi­nanzierung, mit der ein höheres Datenschutz- und Sicherheitsniveau in der elektroni­schen Kommunikation erreicht wird, gilt für das Jahr 2017.
  • Mit dem E-Health-Gesetz wird der Einstieg in die elektronische Patientenakte gefördert. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Daten der Pati­enten (z.B. Arztbriefe, Notfalldaten, Daten über die Medikation) in einer elektronischen Patientenakte für die Patienten bereitgestellt werden können. Patienten sind dann in der Lage, ihre Behandler über ihre wichtigsten Gesundheitsdaten zu informieren.
  • Patientennutzen und -selbstbestimmung stehen im Mittelpunkt. Der Patient entscheidet nicht nur, welche medizinischen Daten mit der Gesundheitskarte gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf. Die Patienten erhalten außerdem einen Anspruch darauf, dass ihre mittels Gesundheitskarte gespeicherten Daten in ihr Patientenfach aufgenom­men werden. Im Patientenfach können auch eigene Daten z.B. ein Patiententagebuch über Blutzuckermessungen oder Daten von Wearables und Fitnessarmbändern, abgelegt werden. Die gematik muss bis Ende 2018 die Voraussetzungen für die Nutzung des Pati­entenfachs mit der elektronischen Gesundheitskarte schaffen, so dass Patienten ihre Da­ten auch außerhalb der Arztpraxis eigenständig einsehen können.
  • Zur Förderung der Telemedizin, wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ab April 2017 und die Online-Videosprechstunde ab Juli 2017 in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen werden. Das wird Patienten die Kontaktauf­nahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.
  • Um sinnvolle Anwendungen, wie z.B. die Telemedizin in die Fläche zu bringen, muss si­chergestellt sein, dass die verschiedenen IT-Systeme auch miteinander kommunizieren können. Die gematik wird daher verpflichtet, bis zum 30. Juni 2017 ein Interoperabili­tätsverzeichnis zu erstellen, das die von den verschiedenen IT-Systemen im Gesund­heitswesen verwendeten Standards transparent macht. Neue Anwendungen sollen nur noch dann aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, wenn die im Gesetz vorgesehenen Festlegungen und Empfehlungen der gematik aus dem Interoperabilitätsverzeichnis berücksichtigt werden.
  • Weil immer mehr Menschen Smartphones und andere mobile Endgeräte für Gesund­heitsanwendungen nutzen, soll die gematik bis Ende 2016 prüfen, ob die Versicherten solche Geräte etwa zur Wahrnehmung ihrer Zugriffsrechte und für die Kommunikation im Gesundheitswesen einsetzen können.
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