"Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland" veröffentlicht

15. Januar 2016. Das Bundesministerium für Gesundheit hat heute den "Ratgeber Gesundheit für Asylsuchende in Deutschland" veröffentlicht. Der Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit dem Ethno-Medizinischen Zentrum e.V. und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden aus Bund und Bundesländern erstellt.

15. Januar 2016

Der Ratgeber entlastet Helferinnen und Helfer ebenso wie die Behörden vor Ort und hilft Asylsuchenden, sich in unserem Gesundheitswesen zurechtzufinden. Er enthält wichtige Informationen in fünf Sprachen von den notwendigen Erstuntersuchungen bis zum Impfausweis.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe

Der Ratgeber informiert Asylsuchende über wichtige Grundzüge der Gesundheitsversorgung in Deutschland und das Verhalten im Falle einer Erkrankung. Er gibt Hinweise zum Schutz der eigenen Gesundheit sowie zur notwendigen und verpflichtenden Erstuntersuchung nach der Ankunft in Deutschland. Gleichzeitig dient er Behörden und medizinischem Personal vor Ort als Hilfestellung und enthält einen mehrsprachigen, herausnehmbaren Impfausweis.

Der Gesundheitsratgeber erscheint in Deutsch, Englisch, Arabisch, Kurdisch (Kurmanci) und Paschto. Damit ist er in den Sprachen erhältlich, die Asylsuchende am häufigsten sprechen. Der Ratgeber wird u.a. an Ministerien in den Ländern, Migrantenorganisationen und Wohlfahrtsverbände versandt.

Außerdem kann er per Mail unter bestellportal(at)ethnomed.com und auf www.Ratgeber-Gesundheit-für-Asylsuchende.de bestellt werden und ist als PDF zum Download sowie als Online-Version hier auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums verfügbar.

Es ist wichtig, dass diejenigen, die in Deutschland Schutz suchen, eine gute medizinische Versorgung erhalten. Dies dient sowohl der Gesundheit der Asylsuchenden selbst als auch dem Schutz der Allgemeinbevölkerung. Der Bund unterstützt die Länder, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes vor Ort zuständig sind, mit verschiedenen Maßnahmen. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das im Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurde der Impfschutz von Asylsuchenden verbessert. Außerdem wurden Regelungen zum Einsatz medizinischer Helfer unter den Flüchtlingen, zum verbesserten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung und zur Erleichterung der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge umgesetzt.

Zudem unterstützen das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Informationsmaterialien und wissenschaftlicher Expertise. Dazu zählen etwa das Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden sowie Empfehlungen zur Durchführung des Vorscreenings und der Erstaufnahmeuntersuchung, die durch Experten des Robert Koch-Instituts erarbeitet wurden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt mit Patienten-Informationen zu Infektionskrankheiten in sechs Sprachen, das Robert Koch-Institut mit einem Impfkalender und Impfaufklärungsmaterialien in 20 Fremdsprachen.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.