Pressemitteilung

Mehr Transparenz und Qualität in der Versorgung psychisch kranker Menschen – Kabinett beschließt Gesetzentwurf für neues Entgeltsystem im Krankenhaus

Berlin, 18. Januar 2012

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) beschlossen. Damit werden die Rahmenbedingungen für ein modernes, Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit förderndes Vergütungssystem geschaffen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: „Mit dem Gesetz wird die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen gestärkt. Das noch in der Entwicklung befindliche neue Entgeltsystem wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessern. Das neue Entgeltsystem trägt den Besonderheiten psychischer Krankheiten Rechnung, indem grundsätzlich keine Fallpauschalen, sondern tagesbezogene Pauschalen eingeführt werden. Zugleich werden die Voraussetzungen für einen effizienteren Ressourceneinsatz geschaffen. Die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Einrichtungen wird verbessert.“

Mit dem Entwurf eines Psych-Entgeltgesetzes werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung eines pauschalierenden und leistungsorientierten Entgeltsystems für die voll- und teilstationären Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen gesetzt. Das neue Entgeltsystem wird im Rahmen eines lernenden Systems mit einer vierjährigen Einführungsphase (budgetneutrale Phase) und einer fünfjährigen Überführungsphase (Konvergenzphase) eingeführt. Dadurch wird den Einrichtungen ausreichend Zeit gegeben, sich auf die künftige Veränderung ihres Erlösbudgets einzustellen. Die langen Zeiträume der Ein- und Überführungsphase tragen auch den noch zu leistenden Entwicklungsarbeiten für das neue Entgeltsystem Rechnung.

Der Gesetzentwurf legt zugleich die Grundlagen für eine systematische Qualitätssicherung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird verpflichtet, in seinen Richtlinien erforderliche Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität einschließlich Indikatoren zur Beurteilung der Versorgungsqualität für diesen Bereich festzulegen. Diese sind in Verfahren der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung umzusetzen. Zudem wird er beauftragt, Empfehlungen für die Personalausstattung der Einrichtungen abzugeben. Diese Maßnahmen und Empfehlungen sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss spätestens mit Beginn der Konvergenzphase des Psych-Entgeltsystems zum 1. Januar 2017 einzuführen.

Das neue Entgeltsystem ist bis zum 30. September 2012 von den Selbstverwaltungspartnern auf der Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung) zu erarbeiten. Mit der Entwicklung ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus beauftragt. Die Kalkulation erfolgt auf der Grundlage empirischer Daten von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Das Entgeltsystem wird maßgeblich auf der Grundlage tagesbezogener Entgelte entwickelt. Zu prüfen ist weiterhin, ob neben tagesbezogenen Entgelten für bestimmte Leistungen auch fall- oder zeitraumbezogene Entgelte möglich sind.

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