Rede

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG)

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Erste Beratung des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG)

Daniel Bahr, Bundesminister für Gesundheit:

Guten Morgen, Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lebenserwartung in Deutschland steigt erfreulicherweise. Jeder Dritte von uns, so sagen die Statistiken, wird jenseits des 80. Lebensjahrs auf Pflege angewiesen sein. Der demografische Wandel bedeutet aber auch, dass immer mehr Ältere künftig immer weniger Jungen gegenüberstehen. Das ist eine Herausforderung für das Gesundheits- und Pflegewesen. Derzeit sind 2,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Diese Zahl wird weiter deutlich steigen. Viele Menschen arbeiten bereits heute in der Pflege. Sie leisten tagtäglich eine vorzügliche Arbeit und sorgen dafür, dass in Deutschland eine gute Pflege für Pflegebedürftige geleistet wird.

Für Union und FDP ist dabei klar: Ein Altern in Würde, ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter müssen auch weiterhin möglich sein. Bei der Pflege geht es uns um den Zusammenhalt in den Familien und damit um den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, wie es Ihnen die Koalition hier vorlegt, stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Menschen wollen so lange wie möglich zu Hause bleiben. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause, in den Familien, von Angehörigen und ambulanten Pflegediensten gepflegt. Die Hauptlast der Pflege tragen von daher die Familien und Angehörigen. Diese Koalition will daher die Mehreinnahmen aus der Beitragssatzerhöhung zum 1. Januar 2013 nicht mit der Gießkanne austeilen, sondern diese zusätzlichen Mittel ganz gezielt zur Unterstützung von Familien und Angehörigen nutzen. Wir kümmern uns!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Jahr 2011 viele Dialoge mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Experten geführt. Wir haben uns ein Bild davon gemacht, wo dringender Handlungsbedarf besteht, und Konsequenzen daraus gezogen. Wir kümmern uns um Demenzkranke. Wir erweitern das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste um häusliche Betreuungsleistungen. Demenzkranke, die bisher keine oder kaum Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung erhalten haben, erhalten nun erstmals Leistungsansprüche oder höhere als bisher. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in der sogenannten Pflegestufe 0, das heißt diejenigen, die bisher keine Leistung erhalten haben, erhalten nun erstmals Leistungen in Höhe der Hälfte der Pflegestufe I; das sind 225 Euro pro Monat für Pflegesachleistungen oder 120 Euro an Pflegegeld. In den Pflegestufen I und II werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz entsprechend erhöht.

Das heißt, ein Grundgedanke, der in der Diskussion um einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff enthalten war, nämlich Demenz endlich bei der Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen und eine differenziertere Einstufung bei der Pflegebedürftigkeit zu erreichen, wird mit diesem Gesetz im Vorgriff auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt.

Von diesen Leistungsverbesserungen profitieren etwa 500 000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Damit können es sich Familien, die bisher keine Unterstützung erhalten haben, beispielsweise leisten, einmal in der Woche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Die Angehörigen - das wissen wir - sind der größte Pflegedienst der Nation. Sie sind besonders starken Belastungen ausgesetzt. Daher richtet diese Koalition die volle Aufmerksamkeit darauf, Angehörige und Familien zu unterstützen.

Künftig wird es so sein, dass bei Inanspruchnahme von Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege das hälftige Pflegegeld weiter gezahlt wird. Damit ermöglichen wir pflegenden Angehörigen Auszeiten. Von ihnen haben wir nämlich häufig gehört, dass sie belastet sind und gerne einmal eine Auszeit nehmen wollen.

Wir stärken durch gesetzliche Klarstellungen die Möglichkeiten der Vorsorge und Rehabilitation.

Wichtig ist uns auch: Wer mehr Pflegebedürftige pflegt, darf bei der Rente nicht schlechtergestellt werden. Das wird künftig berücksichtigt. Wir stärken auch die Angehörigen, indem wir die Selbsthilfegruppen in der Pflege mit 10 Cent pro Versichertem und Jahr besser als bisher fördern. Um ihre Rechte wahrnehmen zu können, brauchen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr gezielte Beratung und Information, möglichst bei sich zu Hause. Schaffen die Pflegekassen das nicht oder können sie das nicht innerhalb von 14 Tagen sicherstellen, gibt es einen Beratungsgutschein für eine externe, qualitätsgerichtete Beratung.

Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung - diesen erleben ja viele Betroffene, wenn es um die Begutachtung eines Angehörigen geht - wird durch dieses Gesetz servicefreundlicher gestaltet; eine fristgerechte Begutachtung und Leistungsentscheidung der Pflegekassen werden sichergestellt.

In dieser Woche ist ein neuer Bericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Qualität in der Pflege vorgelegt worden. Wir wissen: Vieles ist bei der Pflege besser geworden, aber noch nicht alles ist so, wie es sein sollte. Hier sind die Selbstverwaltung, die Krankenkassen und die anderen Partner, gefordert, für mehr und bessere Qualität in der Pflege zu sorgen. Auch mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz verbessern wir die Qualität in der Pflege. Die medizinische Versorgung in Heimen wird deutlich verbessert, indem zusätzliche Gelder zur Verfügung gestellt werden, damit sich der Haus- und Facharzt auch im Heim um die medizinische Versorgung kümmert und die Pflegekräfte nicht den Krankentransport rufen und den Pflegebedürftigen ins Krankenhaus einweisen müssen.

Wir sehen vor, dass künftig Zeitkontingente vereinbart werden können, sodass verschiedene Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung und Betreuung individuell und zielgenau entsprechend den Bedürfnissen selbst gewählt werden können. Pflege, meine Damen und Herren, ist menschliche Zuwendung und keine Akkordarbeit. Deswegen sorgen wir für mehr Flexibilität, um von einem starren Minutenkorsett in der Pflege wegzukommen.

Wir fördern neue Wohnformen, weil es der Wunsch der Menschen ist, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben. Allein die Alternative zu haben, entweder allein in der Wohnung zu sein oder ins Pflegeheim zu gehen, ist nicht das, was sich die Menschen angesichts des demografischen Wandels wünschen. Deswegen fördern wir Pflegewohngruppen und alternative, neue Wohnformen mit zusätzlichen Mitteln.
Wir stärken die private Vorsorge; denn die Pflegeversicherung ist eine Teilkostenabsicherung. Keine Fraktion hier im Deutschen Bundestag stellt das infrage.

Somit ist, wie wir wissen, ein erheblicher Eigenanteil zu schultern. Deswegen fördern wir erstmals auch private Vorsorge der Menschen im Bereich Pflege. Meine Damen und Herren von SPD und Grünen, seinerzeit haben Sie die Riester-Rente eingeführt, um die private Eigenvorsorge zu stärken, weil Sie sich bewusst waren, dass durch die Umlage allein nicht alle Herausforderungen des demografischen Wandels geschultert werden können. Ich verstehe nicht, warum Sie nun bei der Pflege so kritisch sind. Auch bei der Pflege wird der demografische Wandel zu finanziellen Herausforderungen führen. Deswegen brauchen wir neben der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung auch eine kapitalgedeckte Eigenvorsorge. Wir legen dazu erstmals etwas vor. Die Beratungen finden noch statt. Ein Entwurf wird dann vorgelegt.

An all den Maßnahmen, die diese Koalition im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz vorgelegt hat, gibt es wenig Kritik; sie werden als richtig bezeichnet. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Opposition mehr fordert, aber alle hier im Plenum wissen: Es waren Union und FDP, die Mitte der 90er-Jahre die Pflegeversicherung überhaupt erst geschaffen haben. Alle hier im Plenum wissen, dass Rot-Grün in seiner Regierungszeit nicht eine einzige Verbesserung im Bereich der Pflege auf den Weg gebracht hat. Sie haben nichts getan. Es ist erneut eine christlich-liberale Koalition, die eine Verbesserung für die Menschen in der Pflege erreicht. Wir sorgen dafür, dass Menschen mit Demenzerkrankung, die bisher keine oder kaum Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, endlich eine Unterstützung für den besonderen Betreuungsaufwand, den eine Demenzerkrankung erfordert, erhalten. Das ist ein Vorgriff auf den neuen Pflebedürftigkeitsbegriff, den wir noch genauer zu bestimmen haben; in diesem Zusammenhang sind nämlich noch mehrere Fragen zu klären. Meine Vorvorgängerin von der SPD, Frau Schmidt, hat doch selbst gesagt, dass es noch drei bis vier Jahre Zeit braucht, um diese Fragen zu klären. Wir werden keine Zeit verlieren. Die Menschen werden schnell die Verbesserungen spüren.

Das vorliegende Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz stellt also keinen Menschen schlechter, sondern es stellt viele Menschen in Deutschland besser. Wir rücken die Familien, die Angehörigen in den Mittelpunkt, weil sie es sind, die die Pflege zu Hause leisten. Ihnen gilt unsere Aufmerksamkeit. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft und ist deswegen ein gutes Gesetz, meine Damen und Herren.

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Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

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