Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Finanzierung der Pflege durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

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Derzeitige Finanzsituation der Pflegeversicherung

Die Finanzentwicklung der sozialen Pflegeversicherung ist mit einem Überschuss von rund 100 Millionen Euro im Jahr 2012 günstig verlaufen. Dies geht zum einen auf die gute Arbeitsmarkt- und Lohnentwicklung zurück, die zu einem deutlichen Beitragssatzanstieg von 3,6 % geführt hat. Zum anderen blieb der Ausgabenanstieg trotz einer Anhebung der Leistungsbeträge Anfang 2012 moderat. Der Mittelbestand betrug Ende 2012 rund 5,5 Milliarden Euro, was 2,9 Monatsausgaben entspricht.

Maßnahmen des PNG zur Finanzierung der Pflegeversicherung

Durch das PNG wurde der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben. Insgesamt reicht der somit auf 2,05 % angehobene Beitragssatz aufgrund der guten Einnahmeentwicklung voraussichtlich etwa bis Ende 2017 zur Finanzierung aller Leistungen aus.

Darüber hinaus wird mit dem PNG die freiwillige private Vorsorge erstmals staatlich gefördert. Dies hat das Bundeskabinett am 6. Juni 2012 beschlossen und mit der Durchführungsverordnung vom 28. November 2012 das Verfahren festgelegt, mit dem künftig die staatliche Förderung der privaten Pflegevorsorge gewährt wird.

Mit der staatlichen Förderung der privaten Pflegevorsorge wird eine zusätzliche Säule der Finanzierung geschaffen, die die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, eigenverantwortlich und kapitalgedeckt für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorzusorgen.

Mehr Informationen zur Einführung der privaten Pflegevorsorge finden Sie hier.

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