Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

Förderung von Pflege-Wohngruppen durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG)

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Möglichst lange in den eigenen vier Wänden und im gewohnten Umfeld leben zu können ist der Wunsch vieler pflegebedürftiger Menschen. Deshalb werden Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung durch das PNG gefördert.

Maximal 10.000 Euro Förderung pro Wohngruppe

Durch ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen soll das Zusammenleben mit Anderen in kleinen Gruppen gefördert werden. 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person (maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe) können dafür als Zuschuss für die altersgerechte oder barrierearme Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung gewährt werden. Unter bestimmten Umständen gibt es für solche Wohngruppen je Bewohner 200 Euro monatlich zusätzlich, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können.

30 Millionen Euro Fördersumme insgesamt

Insgesamt steht für die Förderung eine Summe von 30 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstellt man je Wohngemeinschaft durchschnittlich vier Pflegebedürftige, so könnten mit den Mitteln etwa 12.000 Anspruchsberechtigte oder 3.000 neu entstehende Wohngemeinschaften in den ersten Jahren gefördert werden.

Weiterentwicklung als Pflegekonzept der Zukunft

Zur wissenschaftlich gestützten Weiterentwicklung und Förderung neuer Wohnformen werden zusätzlich 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei werden insbesondere solche Konzepte gefördert, die es alternativ zu stationären Einrichtungen ermöglichen, außerhalb der vollstationären Betreuung bewohnerorientiert individuelle Versorgung anzubieten.

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