Wie wird die Pflege meiner oder meines Angehörigen gewährleistet, wenn ich krank bin oder Erholung brauche?
Die Pflegekasse zahlt eine notwendige Ersatzpflege, wenn Sie wegen Urlaubs oder wegen einer Erkrankung Ihre Angehörigen nicht pflegen können. Dieser Anspruch besteht für maximal vier Wochen im Jahr. Man nennt dies Verhinderungspflege. Weitere Alternativen zur Erholung bzw. Entlastung der Pflegenden sind die teilstationäre Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege.
Welche Voraussetzungen gibt es, damit ich als Pflegeperson Urlaub nehmen kann?
Sie müssen mindestens seit sechs Monaten die Pflege übernommen haben.
Werden während meines Urlaubs Beiträge in die Rentenkasse gezahlt?
Für die Dauer Ihres Erholungsurlaubs werden die Rentenversicherungsbeiträge von der Pflegekasse weitergezahlt. Dadurch bleibt Ihr Rentenanspruch für die Zeit Ihres Urlaubs ungeschmälert bestehen.
![Logo: Bundesministerium für Gesundheit - zur Startseite [ALT+1]](/fileadmin/templates/img/misc/bmg-logo-171x85.png)



