Glossarbegriff

Qualitätsberichte

Die Qualität der Leistungen von Pflegeeinrichtungen wird seit 2009 nach einer klaren Systematik veröffentlicht. Die Vereinbarungspartner der sogenannten Pflegeselbstverwaltung (Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene) haben unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) eine Gesamtbewertung in Form von Schulnoten von "sehr gut" bis "mangelhaft" vereinbart. Die Bewertung von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach dem vertrauten System der Schulnoten erleichtert die Orientierung über die Qualität der angebotenen Leistungen. Betroffenenverbände, Verbraucherorganisationen und Berufsverbände wurden - wie gesetzlich vorgesehen - beteiligt. Damit stehen die Vereinbarungen MDK auf einem breiten, konsentierten Fundament.

Grundlage der Bewertung ist eine Qualitätsprüfung durch den MDK oder eine gleichwertige Prüfung. In diese Gesamtbewertung gehen im stationären Bereich 64 Einzelkriterien ein, wobei die Qualität der pflegerischen Versorgung für das Gesamtergebnis eines Heimes die wichtigste Bestimmungsgröße ist. Außerdem fließen Aspekte zur sozialen Betreuung, zum Wohnen und zur Verpflegung in die Gesamtbewertung ein. Für die ambulante Pflege wurden 49 Bewertungskriterien festgelegt, die sich in vier - unterschiedlich zur stationären Versorgung definierte – Qualitätsbereiche aufteilen (Pflegerische Leistungen, ärztlich verordnete pflegerische Leistungen, Dienstleistungen und Organisation, Befragung der Kunden). Das Resultat der Kundenbefragung wird zu Recht gesondert ausgewiesen, aus den Bewertungen der übrigen Qualitätsbereiche wird folgerichtig ein Gesamtergebnis gebildet. Damit ist es Pflegebedürftigen und Angehörigen zukünftig möglich, sich ein differenziertes Bild von der Qualität einer Einrichtung zu machen. Die Transparenzvereinbarungen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zum Download.

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