1. Wie viele Menschen infizieren sich in Deutschland mit sogenannten Krankenhauserregern?
In Deutschland erkranken jährlich 400.000 bis 600.000 Menschen an nosokomialen Infektionen – das sind Infektionen, die im Zusammenhang mit einer stationären oder ambulanten Behandlung erworben werden und die umgangssprachlich auch als Krankenhausinfektionen bezeichnet werden. 7.500 bis 15.000 Menschen sterben jährlich daran.
2. Worin bestand der Handlungsbedarf, ein neues Gesetz zur Verbesserung der Krankenhaushygiene zu verabschieden?
Viele der im Krankenhaus oder auch ambulant erworbenen Infektionen werden durch resistente Erreger verursacht, die schwieriger zu therapieren sind und so zu verlängerter Behandlungsdauer, erhöhter Sterblichkeit und höheren Behandlungskosten führen. Die multiresistenten Erreger nehmen nicht nur zahlenmäßig zu, sondern sie stellen die Medizin auch deshalb vor immer größere therapeutische Herausforderungen, weil es immer weniger Therapieoptionen gibt und Erreger praktisch unbehandelbar werden können.
Notwendig ist - angepasst an die örtlichen Verhältnisse - eine verstärkte Durchsetzung krankenhaushygienischer Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen sowie ein fachgerechter Einsatz von Diagnostika und Antibiotika.
3. Wie sahen die Regelungen bei der Krankenhaushygiene in Deutschland bisher aus?
Das Infektionsschutzrecht des Bundes sah bereits Empfehlungen zur Infektionsprävention, Meldepflichten der Ärztinnen und Ärzte sowie der Labore an das Gesundheitsamt und Kontrollaufgaben und – befugnisse des Gesundheitsamtes vor. Lediglich einzelne Bundesländer hatten in ihrem Landeskrankenhausgesetz oder in einer Krankenhaushygieneverordnung weitere, spezifische Regelungen getroffen.
4. Was bewirkt das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ vom 28. Juli 2011?
Die vorgenannten Regelungen wurden nun erweitert und gestärkt. Beim Robert Koch-Institut wurde die Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART) eingerichtet, die in Empfehlungen die Standards für Diagnostik und antimikrobielle Therapie benennt, um der Entstehung und der Weiterverbreitung von resistenten Krankheitserregern vorzubeugen und die Wirksamkeit von Antiinfektiva zu erhalten.. Sie zeigt den Ärztinnen und Ärzten klar auf, was in Bezug auf einen fachgerechten Einsatz von Antibiotika empfohlen ist. Die Empfehlungen der neuen Kommission ART und Empfehlungen der seit langem tätigen Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI (KRINKO) erhalten einen größeren rechtlichen Stellenwert. Im Gesetz ist klar geregelt, dass die Krankenhäuser und anderen relevanten Einrichtungen dem Auftreten von nosokomialen Infektionen und resistenten Erregern eigenverantwortlich nachgehen und die nötigen Konsequenzen ziehen müssen.
Verordnungen mit detaillierten Vorgaben zur Hygiene in medizinischen Einrichtungen gibt es nun in allen Bundesländern. Die Regelungsgegenstände werden vom Bund vorgegeben. Die Patienten können sich so in Deutschland auf einheitliche Standards bei den Hygienemaßnahmen verlassen. Aufgrund dieser Verordnungen muss im ganzen Bundesgebiet in den Krankenhäusern mehr Personal eingesetzt werden, das in Fragen der Hygiene besonders ausgebildet bzw. geschult ist. Dem ärztlichen Personal steht in den Einrichtungen nun auch eine klinisch-mikrobiologische und klinisch-pharmazeutische Beratung zur Verfügung. Die Verordnungsregelungen der Länder finden auch nicht mehr nur auf Krankenhäuser Anwendung, sondern auf alle relevanten medizinischen Einrichtungen. Die Gesundheitsbehörden der Länder haben mehr Möglichkeiten erhalten, um gegen Einrichtungen, die die Vorschriften nicht einhalten, auch mit Bußgeldern vorzugehen.
Gleichzeitig wurde die gemeinsame Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene festzulegen und insbesondere Indikatoren zu entwickeln, die eine Bewertung und den Vergleich der Hygienesituation in den Krankenhäusern ermöglichen.
5. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, die Hygienequalität in Krankenhäusern zu verbessern?
Die Bekämpfung nosokomialer Infektionen und der weiteren Ausbreitung von resistenten Krankheitserregern ist ein vordringliches Anliegen des Bundesministeriums für Gesundheit. Schon seit dem Jahr 2008 unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Deutschen Antibiotika Resistenz Strategie zum Beispiel die „Aktion Saubere Hände“. Dabei geht es darum, das medizinische Personal für das regelmäßige Desinfizieren der Hände zu sensibilisieren. Mehr als 1.200 Einrichtungen beteiligen sich an dem Programm. Die „Aktion Saubere Hände“ verlief bisher so erfolgreich, dass sie seit Beginn des Jahres 2011 auch auf den ambulanten Bereich und Alten- und Pflegeheime ausgeweitet wird. Mittlerweile nehmen ca. 400 Pflegeeinrichtungen und ambulante Einrichtungen teil.
Am 26. Mai 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit durch eine Verordnung eine Meldepflicht der Labore bei jedem Nachweis von Methicillin-resistenten Stämmen des Erregers Staphylococcus aureus (MRSA) aus Blut oder Liquor eingeführt. Dadurch erhalten die Gesundheitsämter ergänzende Informationen, als Grundlage für Maßnahmen der infektionshygienischen Überwachung.
6. Welche Hygiene-Regeln gelten für das medizinische Personal?
Ärzte und Pflegepersonal haben die allgemein anerkannten Regeln der Krankenhaushygiene und Infektionsprävention zu beachten, wie zum Beispiel sich nach jedem Patientenkontakt die Hände zu desinfizieren. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sie sich an aktuellen wissenschaftlichen Handlungempfehlungen orientieren können. Deshalb wird im „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ festgelegt, dass die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Empfehlungen erarbeitet, die grundsätzlich dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Der Stand der medizinischen Wissenschaft wird als der Sorgfaltsmaßstab geregelt, den die Ärztinnen und Ärzte zur Vermeidung nosokomialer Infektionen einzuhalten haben.
7. Welche konkreten Aufgaben hat die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)?
Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut erarbeitet Empfehlungen für medizinisches Personal zur Verhütung von Krankenhausinfektionen, die betrieblich-organisatorische und baulich-funktionelle Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen einschließen. Auch das Hygiene-Management sowie Methoden zur Erkennung, Erfassung und Kontrolle von Krankenhausinfektionen gehören dazu. Die Empfehlungen der KRINKO werden regelmäßig aktualisiert und um weitere relevante Themen ergänzt. Auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI) sind die Empfehlungen der KRINKO und weiterführende Informationen zum Thema Hygiene abrufbar: www.rki.de
8. Welche Aufgaben hat die "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART), die am Robert Koch-Institut eingerichtet wurde?
Die neue "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) am Robert Koch-Institut erstellt Empfehlungen zu allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie, insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern. Grundlage für diese Empfehlungen ist der neueste Stand der Wissenschaft zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung dieser Krankheitserreger.
9. Können sich Patienten über die Hygienestandards in einzelnen Krankenhäusern informieren?
Ja, interessierte Bürger können sich künftig in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser über die Hygienequalität informieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag erhalten, in Richtlinien Anforderungen an die Hygiene festzulegen und Indikatoren zu entwickeln, um die Hygienequalität zum Beispiel in Krankenhäusern zu bestimmen und zu verbessern. Diese kann daraufhin bundesweit gemessen und miteinander verglichen werden. Die Ergebnisse zur Hygienequalität werden in geeigneter Form in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser veröffentlicht, die jährlich zu veröffentlichen sind.
10. Wer beobachtet in Deutschland die Verbreitung von Krankenhauserregern?
Meldungen über Ausbrüche nosokomialer Infektionen und über Labornachweise von MRSA gehen zunächst beim jeweiligen örtlichen Gesundheitsamt ein. Informationen, die die Gesundheitsämter über Ausbrüche in den Krankenhäusern erhalten, werden aufgrund der neuen Vorschriften auch an das Robert Koch-Institut weitergeleitet. Das RKI kann die Daten zentral wissenschaftlich auswerten und auch die Landesbehörden anhand der gewonnenen Erkenntnisse z. B. über Zusammenhänge mit anderen Ausbrüchen informieren und beraten.
Die Informationen über Labornachweise von MRSA werden bereits seit der Einführung der MRSA-Meldepflicht 2009 im Robert Koch-Institut ausgewertet.
11. Wie wird im Ausland mit nosokomialen Erregern umgegangen?
In den Niederlanden gibt es in den Krankenhäusern deutlich niedrigere Infektionsraten mit resistenten Erregern. Oft wird in diesem Zusammenhang auf die gezielte Suche nach MRSA-Trägern unter den Patienten und auf die Anzahl des beschäftigten Pflegepersonals im Krankenhaus in den Niederlanden verwiesen und die Umsetzung eines solchen Screenings für Deutschland gefordert. Fest steht, dass sich die generellen Empfehlungen zum Umgang mit MRSA Patienten und die angewandten besonderen Hygienemaßnahmen (Isolation, Kittelpflege, Mundschutz, Handschuhe, Händedesinfektion) in den Niederlanden und Deutschland nicht wesentlich unterscheiden. Zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen hat die KRINKO eine Empfehlung ausgesprochen. Die Kommission sieht eine Untersuchung auf MRSA von Patienten mit bestimmten Risikofaktoren als erforderlich an, nicht aber routinemäßige Untersuchungen von allen Patienten oder medizinischem Personal.
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