„AKTION Saubere Hände“
Die "AKTION Saubere Hände" ist eine nationale Kampagne zur Verbesserung der Anwendung der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen. Sie wurde am 1. Januar 2008 mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit vom Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance Nosokomialer Infektionen (NRZ), dem Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) sowie der Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (GQMG) ins Leben gerufen. Die Kampagne basiert auf der 2005 gestarteten WHO Kampagne "Clean Care is Safer Care". Von 2008 bis 2010 richtete sich die Kampagne in erster Linie an Krankenhäuser und andere stationäre Einrichtungen. In diesen drei Jahren haben sich bereits über 750 Einrichtungen aktiv beteiligt. Aufgrund der starken Vernetzung der verschiedenen Gesundheitseinrichtungen bei der Betreuung von Patienten müssen alle Bereiche des Gesundheitswesens einbezogen werden. Deshalb wurde die Kampagne seit Januar 2011 auf Alten- und Pflegeheime sowie den ambulanten Bereich ausgeweitet. Darüber hinaus werden Strategien zur nachhaltigen Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion entwickelt.
ARS – Antibiotika-Resistenz-Surveillance in Deutschland
ARS wurde 2007 am Robert Koch-Institut etabliert mit dem Ziel, eine repräsentative flächendeckende Surveillance der Antibiotika-Resistenz aufzubauen, die sowohl die stationäre Krankenversorgung als auch den Sektor der ambulanten Versorgung abdeckt. Damit sollen belastbare Daten zur Epidemiologie der Antibiotika-Resistenz in Deutschland bereitgestellt sowie differentielle Aussagen nach Strukturmerkmalen der Krankenversorgung und nach Regionen möglich werden.
ARS ist ein laborgestütztes Surveillancesystem zur kontinuierlichen Erhebung von Resistenzdaten aus der Routine für das gesamte Spektrum klinisch relevanter bakterieller Erreger. Projektteilnehmer und damit Datenlieferanten sind Laboratorien, die Proben aus medizinischen Versorgungseinrichtungen und Arztpraxen mikrobiologisch untersuchen.
An ARS nehmen aktuell 10 mikrobiologische Laboratorien teil, die Resistenzdaten für circa 200 Krankenhäuser und circa 3.000 niedergelassenen Arztpraxen an die zentrale Datenbank des Robert Koch-Instituts übermitteln; weitere Labore bereiten ihre Teilnahme vor.
Auf der Webseite von ARS, die sich primär an die Fachöffentlichkeit richtet, können Daten zur Resistenzsituation und Resistenzentwicklung für die häufigsten bakteriellen Erreger interaktiv aus einer Datenbank abgefragt werden: Siehe auch https://ars.rki.de
Bewertungsausschuss
Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, in dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) paritätisch vertreten sind. Der Ausschuss beschließt neben dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), der die abrechnungsfähigen Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung enthält, auch Regelungen zur Vergütung dieser Leistungen für die Vertragsärztinnen und -ärzte. Im „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ wird der Bewertungsausschuss verpflichtet, Regelungen zu treffen, um die Abrechnung und Vergütung für die ambulante Behandlung (Sanierung) von Patientinnen und Patienten mit MRSA sowie für die Diagnostik in indizierten Fällen zu verbessern.
Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie
Die Bundesregierung hat neben der gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene eine Strategie zur Erkennung, Prävention und Kontrolle von Antibiotika-Resistenzen, die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART), entwickelt. DART ist 2008 gestartet und formuliert zehn Ziele zur Reduzierung und Verminderung der Ausbreitung von Antibiotika-Resistenzen, die durch eine Vielzahl von Maßnahmen bis 2013 umgesetzt werden sollen. Diese konzentrieren sich auf vier Bereiche:
• Surveillance-Systeme zur Antibiotika-Resistenz und zum Antibiotika-Verbrauch ausbauen
Surveillance-Systeme zur Erfassung und Bewertung von Daten zur Antibiotika-Resistenz und zum Antibiotika-Verbrauch sollen gestärkt werden. Die analysierten Daten sollen durch ein geeignetes Feedback an Antibiotika-verordnende Ärztinnen und Ärzte zurück geleitet werden. Der Ausbau eines Frühwarn- und Reaktionssystems soll das frühzeitige Erkennen von Erregern mit neuen Resistenzen beziehungsweise Resistenzmustern, von regionalen beziehungsweise lokalen Häufungen oder eines erhöhten Aufkommens an bestimmten resistenten Infektionserregern gewährleisten. In Abhängigkeit von der Problematik können dann gezielte Maßnahmen zur Eindämmung einer Weiterverbreitung eingeleitet werden.
• Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Reduzierung von Antibiotika-Resistenzen stärken
Um den rationalen Umgang mit Antibiotika zu stärken soll eine Kommission „Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART)“ am Robert Koch-Institut eingerichtet werden, die unter anderen die Sichtung und Initiierung der Erstellung von Empfehlungen zur Antibiotika-Therapie zur Aufgabe hat. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Diagnostik und der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten, von Apothekerinnen und Apothekern, dem Pflegepersonal und Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftlern in diesem Bereich angestoßen werden.
• Zusammenarbeit und Kooperation fördern
Damit Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen zur Reduzierung von antibiotika-resistenten Infektionserregern auch langfristig erfolgreich sind, müssen die regionalen und nationalen Akteure in diesem Bereich zusammenarbeiten. In Anlehnung an bereits erfolgreich etablierte Verhütungs- und Kontrollstrategien sollen regionale Netzwerke zur Verhütung und Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen weiterentwickelt werden und die Zusammenarbeit von regionalen Akteuren in diesem Bereich gestärkt werden.
• Forschung und Evaluierung
Ein unsachgemäßer Einsatz von Antibiotika kann durch viele Faktoren verursacht werden. Welche Faktoren für Deutschland entscheidend sind und welche Hilfsmittel oder unterstützenden Maßnahmen sich Ärztinnen und Ärzte zur Förderung der rationalen Antibiotika-Therapie wünschen, soll in Studien näher erforscht werden. Darüber hinaus sollen Defizite in der Forschung im Bereich der Antibiotika-Resistenz ermittelt und behoben werden.
Gemeinsamer Bundesausschuss
Wichtigstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Außerdem haben Vertreter von Patientenorganisationen ein Mitberatungs- und Antragsrecht im G-BA. Sie nehmen an den Sitzungen aller Gremien im G-BA teil. Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung näher zu bestimmen. Im „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ wird der G-BA verpflichtet, in Richtlinien geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene festzulegen und Indikatoren zu entwickeln, die eine Bewertung der Situation in den Krankenhäusern ermöglichen und hierüber Transparenz schaffen.
Infektionsschutzgesetz
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) löste im Jahr 2001 das alte Bundes-Seuchengesetz ab.
Es regelt insbesondere
• das Meldewesen: Meldepflichten von Ärztinnen und Ärzten sowie Laboren an das Gesundheitsamt (siehe oben zu Surveillance),
• die Aufgaben des Robert Koch-Institutes im Bereich der bundesweiten Surveillance übertragbarer Krankheiten (siehe oben zu Surveillance),
• die Arbeit der KRINKO (sowie künftig auch der Kommission ART),
• die Verpflichtung der Krankenhäuser, nosokomiale Infektionen und das Auftreten von resistenten Erregern zu erfassen und zu bewerten,
• die Überwachung der Einhaltung der Infektionshygiene durch die Gesundheitsämter und die Befugnisse der Gesundheitsämter.
Detailliertere Vorschriften zur Krankenhaushygiene zu erlassen ist eine Aufgabe, die die Bundesländer bislang auf der Grundlage ihrer Krankenhausgesetze haben. Entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen in Deutschland. Während manche Länder sehr genaue Vorschriften entwickelt haben, gibt es in anderen Bundesländern gar keine Krankenhaushygieneverordnung.
Durch eine Änderung im Infektionsschutzgesetz werden nun alle Länder ermächtigt und verpflichtet, entsprechende Rechtsverordnungen nicht nur für ihre Krankenhäuser, sondern auch für andere relevante medizinische Einrichtungen zu erlassen. Der Bund gibt den Ländern ferner bestimmte Regelungsgegenstände vor.
Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie
Die neu gegründete "Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie“ (Kommission ART) beim Robert Koch-Institut soll Empfehlungen mit allgemeinen Grundsätzen für Diagnostik und antimikrobielle Therapie, insbesondere bei Infektionen mit resistenten Krankheitserregern erstellen. Die Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger unterstützen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte. Das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ erhöht die Verbindlichkeit der Empfehlungen der ART für Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie ambulant tätiges medizinisches Personal.
Kommisson für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention
Die "Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" (KRINKO) ist beim Robert Koch-Institut angesiedelt. Sie erarbeitet Empfehlungen zur Verhinderung von Krankenhausinfektionen, die regelmäßig aktualisiert werden. Das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ erhöht die Verbindlichkeit der Empfehlungen der KRINKO für Krankenhäuser und weitere medizinische Einrichtungen. Die Empfehlungen sind auf der Webseite des Robert Koch-Instituts veröffentlicht (www.rki.de).
Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System
Das Krankenhaus-Infektions-Surveillance-Systems (KISS) erfasst in einer Datenbank seit 1997 nosokomiale Infektionen in deutschen Krankenhäusern. Rund 900 Krankenhäuser nehmen freiwillig an der Erhebung teil. Diese systematische Erfassung, Analyse und Bewertung von Infektionsdaten sowie deren Rückmeldung an das ärztliche und pflegerische Personal (Surveillance von nosokomialen Infektionen) tragen dazu bei, die Häufigkeit nosokomialer Infektionen zu reduzieren.
Um die Aussagekraft der Daten und damit auch die Wirksamkeit der Surveillance zu steigern, erfolgt im KISS keine krankenhausweite Erfassung, sondern eine Konzentration auf besondere Risikobereiche innerhalb des Krankenhauses. Hierbei wird auf bestimmte Patienten (zum Beispiel NEO-KISS) oder spezielle Stationen (zum Beispiel ITS-KISS) mit hohem Infektionsrisiko fokussiert. KISS besteht aus diesem Grund aus mehreren Modulen entsprechend den unterschiedlichen Risikobereichen. Für die einzelnen Module existieren jeweils spezielle Surveillance Methoden. Folgende Risikobereiche werden bei KISS durch die einzelnen Module berücksichtigt:
• Patienten auf Intensivstationen (Modul ITS-KISS)
• Operierte Patienten (Modul OP-KISS)
• Frühgeborene auf neonatologischen Intensivstationen (Modul NEO-KISS)
• Patienten nach Knochenmarktransplantation (Modul ONKO-KISS)
• Ambulant operierte Patienten (Modul AMBU-KISS)
• Patienten, die nicht auf Intensivstationen liegen, mit Zentralvenen-Katheter oder Harnwegkatheter oder maschineller Beatmung (Modul DEVICE-KISS)
• Modul für Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (Modul MRSA-KISS)
Ein Krankenhaus kann sich entsprechend den individuellen Bedürfnissen für die Teilnahme an nur einem Modul entscheiden oder mehrere Module auswählen.
Robert Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Es ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention. Seine Kernaufgaben sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu seinen Aufgaben gehört es, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher Bedeutung.
Surveillance
Unter Surveillance versteht man die fortlaufende, systematische Erfassung, Analyse und Interpretation von Gesundheitsdaten, die für die Planung, Einführung und Evaluation von medizinischen Maßnahmen einschließlich solcher zur Prävention (Vorbeugung) notwendig sind. Dazu gehört die aktuelle Übermittlung der Daten an diejenigen, die diese Informationen benötigen. Surveillance ist insbesondere bei Infektionskrankheiten von großer Bedeutung, um frühzeitig Probleme erkennen zu können und durch geeignete Maßnahmen die Weiterverbreitung einzudämmen oder zu verhindern.
Die Surveillance von Krankenhausinfektionen findet in Deutschland auf verschiedenen Ebenen statt:
• Eigenverantwortliches Tätigwerden des Krankenhauses: Die Krankenhäuser haben nosokomiale Infektionen und das Auftreten von Erregern mit speziellen Resistenzen fortlaufend zu erfassen und zu bewerten (§ 23 IfSG). Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wird klargestellt werden, dass die Krankenhäuser daraus auch sachgerechte Schlussfolgerungen hinsichtlich erforderlicher Präventionsmaßnahmen zu ziehen haben, und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dem Personal mitzuteilen und umzusetzen sind. Für ihr eigenverantwortliches Tätigwerden können die Krankenhäuser externen Expertenrat beim Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für die Surveillance nosokomialer Infektionen einholen. Voraussetzung ist die Teilnahme des Krankenhauses am Krankenhaus-Infektions-Surveillance-System (KISS). Durch die freiwillige und gegenüber Dritten anonymisierte Teilnahme wird gewährleistet, dass die Datenqualität hoch ist und die sachgerechten Schlussfolgerungen aus den Daten gezogen werden können. Siehe auch www.nrz-hygiene.de.
• Staatliche Überwachung auf der örtlichen Ebene: Die Gesundheitsämter sind für die infektionshygienische Überwachung der Krankenhäuser zuständig. Dazu erhalten sie unter anderem auf folgenden Wegen Informationen über die dortige Situation:
– Arztmeldepflicht bei Ausbrüchen: Die Krankenhausärzte müssen es dem Gesundheitsamt unverzüglich melden, wenn nosokomiale Infektionen gehäuft auftreten und ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
– Labormeldepflicht: Laboratorien haben es dem Gesundheitsamt zu melden, wenn sie in Blut oder Liquor den Erreger MRSA nachweisen.
– Einsichtsrechte des Gesundheitsamtes: Dem Gesundheitsamt stehen die oben genannten Aufzeichnungen des Krankenhauses, die zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen, zur Einsichtnahme offen.
• Bundesweite Surveillance durch das Robert Koch-Institut: Informationen über die gemeldeten Fälle übermitteln die Gesundheitsämter über Landesstellen an das Robert Koch-Institut. Das trifft auf die MRSA-Meldungen und aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze künftig auch auf die Meldungen von nosokomialen Ausbrüchen zu. Das Robert Koch-Institut fasst die (anonymisiert) übermittelten Meldungen zusammen, wertet sie infektionsepidemiologisch aus, gibt den zuständigen Landesbehörden dort benötigte Informationen und informiert über allgemeine wissenschaftliche Publikationen im Epidemiologischen Bulletin auch die Ärzteschaft.
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