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Der Nationale Krebsplan beinhaltet derzeit insgesamt 13 Ziele in vier Handlungsfeldern. In den Experten-Arbeitsgruppen zu den Handlungsfeldern 1, 2 und 4 wurden/werden seit Herbst 2008 entsprechende "Ziele-Papiere" auf der Basis einer einheitlichen Methodik erarbeitet. Für nahezu alle Ziele wurden bereits lösungsorientierte Maßnahmen und Empfehlungen zu ihrer Umsetzung formuliert. Die Ziele-Papiere wurden/werden zunächst in den jeweiligen Arbeitsgruppen fachlich abgestimmt. In einem zweiten Schritt wurden/werden Umsetzungsempfehlungen zu den Ziele-Papiere in der Steuerungsgruppe angenommen. Derzeit werden diese von der Steuerungsgruppe angenommenen Umsetzungsempfehlungen schrittweise umgesetzt. Die von der Steuerungsgruppe angenommenen Umsetzungsempfehlungen zu den jeweiligen Zielen sind in einem Informationspapier zusammengestellt.
Mit Stand Dezember 2011 sind die Umsetzungsempfehlungen zu folgenden Ziele-Papieren von der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans angenommen:
Handlungsfeld 1
- Ziel 1 ("Inanspruchnahme Krebsfrüherkennung")
- Ziel 2 ("Organisatorische Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungsprogramme")
- Ziel 3 ("Evaluation Krebsfrüherkennung")
- Querschnittsthema: "Risiko-adaptierte Krebsfrüherkennung" (ohne Zielformulierung)
Weitere Informationen zum Handlungsfeld 1 finden Sie hier.
Handlungsfeld 2
- Ziel 5 (Qualitätssicherung, Zertifizierung onkologischer Behandlungseinrichtungen)
- Ziel 6 ("Evidenzbasierte Leitlinien für die Krebsbehandlung")
- Ziel 8 ("Aussagekräftige Qualitätsberichterstattung durch klinische Krebsregister")
- Ziel 9 ("Psychoonkologische Versorgung")
- Querschnittsthema: "Datensparsame einheitliche Tumordokumentation" (ohne Zielformulierung)
Weitere Informationen zum Handlungsfeld 2 finden Sie hier.
Handlungsfeld 4
Ziel 11a ("Verbesserung der Informationsangebote für Krebskranke und ihre Angehörigen")
Bei den von der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans angenommenen Umsetzungsempfehlungen ist insbesondere zu unterscheiden zwischen gesundheitspolitischen Umsetzungsempfehlungen normgeberischer bzw. regulatorischer Art (auf Bundes-, Landes- und Selbstverwaltungsebene), forschungsbezogenen Umsetzungsempfehlungen und komplexen Umsetzungsempfehlungen zur Entwicklung und Konkretisierung fachlich tragfähiger Maßnahmen, Konzepte und Strukturen. Die Initiatoren des Nationalen Krebsplans haben sich daher über eine differenzierte, an den Inhalten und Zuständigkeiten der jeweiligen Empfehlung angepasste, flexible und pragmatische Umsetzungsstrategie verständigt.
Weitere Informationen zum Handlungsfeld 4 finden Sie hier.
Zum Handlungsfeld 3 "Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung" wurde – angesichts der vielfältigen onkologischen Behandlungsoptionen – eine andere Vorgehensweise gewählt. Die Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans verständigte sich darauf, sich in diesem Handlungsfeld zunächst mit der Sicherstellung einer effizienten onkologischen Arzneimittelversorgung zu befassen. Die rasante Entwicklung und Zulassung neuer „zielgerichteter“ Krebsarzneimittel, die das bisherige Behandlungsspektrum (Chirurgie, Strahlen- und Chemotherapie) erweitern, haben hohe Erwartungen geweckt. Fachleute und Betroffene hoffen, dass eine „maßgeschneiderte“, individualisierte onkologische Arzneimitteltherapie die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Arzneimittel und die Lebensqualität von krebskranken Menschen weiter verbessern wird. Kritische Stimmen warnen hingegen vor den explodierenden Kosten der Krebstherapie bei teilweise marginalem oder ungeklärtem Zusatznutzen dieser Arzneimittel.
Um das komplexe Thema der onkologischen Arzneimittelversorgung unter medizinischen, gesundheitsökonomischen und sozialrechtlichen Aspekten aufzuarbeiten, gab das Bundesministerium für Gesundheit ein wissenschaftliches Gutachten „Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie“ in Auftrag. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans im Februar 2011 von den Gutachtern vorgestellt und diskutiert. Es wurde Einigkeit dahingehend erzielt, dass vor weiteren Schritten in diesem Handlungsfeld zunächst erste Ergebnisse aus dem Umsetzungsprozess des am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abgewartet werden sollten.
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