Organspende

Der Empfänger

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Kann ich mir den Empfänger meiner Spende aussuchen (konkrete Person bzw. Kinder, Nichtraucher, kein Alkoholiker etc)?


Nein, dies ist nicht möglich.

Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält klare Vorgaben für eine transparente und patientenbezogene Organverteilung durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Holland). Die Vergabe von postmortal gespendeten, vermittlungspflichtigen Organen erfolgt nach § 12 Transplantationsgesetz ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung.

Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Spenderorgane nach nichtmedizinischen Kriterien, zum Beispiel Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungsstatus, ist damit rechtlich ausgeschlossen.
Zu den medizinischen Kriterien für die Organvermittlung gehören neben dem körperlichen Gesundheitszustand und bestimmten körperlichen Merkmalen von Spendern und potenziellen Empfängern (zum Beispiel Blutgruppe, Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht) noch weitere Umstände, die aus medizinischer Sicht Einfluss auf Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation haben können, wie zum Beispiel die Wartezeit der potenziellen Empfänger beziehungsweise Empfängerin auf der Transplantations-Warteliste (im Hinblick auf die Entwicklung ihres körperlichen Gesundheitszustandes) und die Zeitdauer zwischen Entnahme und Transplantation des betreffenden Organs, sowie Kriterien, nach denen im Konfliktfall Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation gegeneinander abzuwägen sind.

Gibt es eine Kontaktmöglichkeit zwischen dem Empfänger der Spende und den Angehörigen des Spenders?

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation bietet die Möglichkeit an, dass der beziehungsweise die Empfänger/in des Organs über die Stiftung der Familie des Spenders beziehungsweise der Spenderin einen Brief zukommen lassen kann. Die Angehörigen des Spenders beziehungsweise der Spenderin wiederum können sich nach dem Wohlergehen der Empfänger erkundigen. Der Kontakt wird durch die Stiftung anonymisiert. Gemäß dem Transplantationsgesetz müssen Organspender und Organempfänger sowie deren jeweilige Familie anonym bleiben.

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