Patientenrechte

Informationsangebote für Patienten

Gute Entscheidungen verlangen gute Informationen. Nur wenn Sie umfassend informiert sind, können Sie sich als Patientin und Patient im Gesundheitswesen orientieren, gezielt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, sich verantwortlich an Behandlungsentscheidungen beteiligen oder diese selbst treffen. Was zahlt die Krankenkasse? Wo ist ein gutes Krankenhaus für die geplante Operation? Was muss man bei Versandapotheken beachten? Der Gesetzgeber hat zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die für mehr Transparenz im Gesundheitswesen sorgen und bessere Informationsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten schaffen. Auf dieser Basis sind viele Angebote entstanden, die Sie nutzen können. Einige der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen und Angebote für Patientinnen und Patienten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

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Erste Anlaufstellen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren, und halten umfangreiche Angebote bereit: persönliche Beratung in den Geschäftsstellen, Telefonhotlines, Broschüren, Onlineangebote etc.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben ebenfalls einen gesetzlichen Auftrag zur Beratung der Versicherten. Auf ihren Internetseiten bieten sie umfangreiche Informationen zu Ihren Rechten als Patientin und Patient sowie zu aktuellen Gesundheitsthemen. www.kbv.de

Gemeinsam mit der Bundesärztekammer bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung seit 2008 ein Internetportal mit Informationen für Patientinnen und Patienten an, u. a. zu Behandlungsmöglichkeiten, Behandlungskosten und Patientenrechten. www.patienteninformation.de

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Unabhängige Information und Beratung

Seit 2011 gehört die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bundesweit zur Regelversorgung. Die UPD ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Kostenlos und anonym kann sich hier jede Bürgerin und jeder Bürger vor Ort in einer von 21 regionalen Beratungsstellen, am bundesweit kostenfreien Beratungstelefon oder online von unabhängigen Beraterinnen und Beratern, insbesondere von Medizinerinnen und Medizinern sowie Juristinnen und Juristen, beraten lassen.
www.unabhaengige-patientenberatung.de
Telefon: 0800/0 11 77 22

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Medizinisches Wissen für Laien

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde 2004 als Stiftung ins Leben gerufen und hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, den Bürgerinnen und Bürgern allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Auf einem eigens dafür entwickelten Internetportal werden medizinische Themen verständlich aufbereitet und der jeweils aktuelle Stand der Forschung dargestellt.
www.gesundheitsinformation.de

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Eine gute Klinik finden

Die Weisse Liste ist ein Projekt der Bertelsmann Stiftung sowie der Dachverbände der größten Patienten- und Verbraucherorganisationen und informiert unabhängig. Das Portal unterstützt Sie bei der Suche nach einem geeigneten Krankenhaus, Ärztin/Arzt oder Pflegeheim. Es greift hierbei unter anderem auf die Qualitätsberichte der Krankenhäuser zurück, die gesetzlich vorgeschrieben sind und seit 2005 alle zwei Jahre vorgelegt werden müssen. Darin legen die Kliniken Zahlen, Fakten, Anzahl der Betten und Operationen offen und informieren über die Qualifikation ihrer Ärztinnen und Ärzte und den Erfolg ihrer Behandlungen. www.weisseliste.de

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Ärztliche Leistungen nachvollziehen

Seit 2004 stärkt der Gesetzgeber die Rechte der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten durch die Patientenquittung. Damit können Sie nachvollziehen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht und abgerechnet wurden. Wenn Sie Ihre Patientenquittung im Anschluss an einen Arztbesuch verlangen, erhalten Sie diese kostenlos. Als gesetzlich versicherte Patientin oder Patient können Sie diesen Nachweis noch bis zwei Wochen nach Ihrer Behandlung bzw. nach der Krankenhausentlassung verlangen.

Auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse können Sie auf Antrag Informationen über die von Ihnen in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.

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Patientenrechte im Krankenhaus wahrnehmen

Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau im Krankenhaus ist in einigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, Hessen und Berlin. Auch in anderen Bundesländern gibt es diesen unabhängigen Patientenfürsprecher, der Ihre Anliegen gegenüber dem Krankenhaus vertritt. An ihn oder sie können Sie sich im Beschwerdefall wenden und sich beraten lassen. Fragen Sie nach den Sprechzeiten des Ombudsmanns oder der Ombudsfrau in Ihrem Krankenhaus.

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Versandapotheken sicher nutzen

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2009 ein Versandapothekenregister und ein  Sicherheitslogo initiiert. Die Versandapotheke kann dieses Sicherheitslogo auf ihrer Internetseite führen und Verbraucherinnen und Verbraucher können "per Mausklick" erkennen, ob die Apotheke die behördliche Erlaubnis zum Versand apotheken- und verschreibungspflichtiger Medikamente hat. Im Internet können Sie außerdem die Liste der Versandapotheken einsehen, die das Sicherheitslogo führen können. www.dimdi.de

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Eine Selbsthilfegruppe finden

Die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) bietet seit 1984 Informationen über Möglichkeiten der Selbsthilfe für Betroffene und Angehörige. Diese Arbeit wird vom Bundesministerium für Gesundheit und von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert. Neben Aufklärungsbroschüren, Informationsblättern und Arbeitshilfen bietet NAKOS umfangreiche Adressdatenbanken zu bundesweiten Selbsthilfeorganisationen und örtlichen Selbsthilfekontaktstellen. www.nakos.de
Telefon: 030/31 01 89 60

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Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitssystem. Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen. Seit 2004 sind vier Organisationen berechtigt, Patienteninteressen beim G-BA zu vertreten: der Deutsche Behindertenrat (DBR), die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), der Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) und der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv). Sie können sich mit Ihren Fragen und Belangen direkt an diese Organisationen wenden.
www.deutscher-behindertenrat.de
www.gesundheits.de/bagp
www.dagshg.de
www.vzbv.de

Der Patientenbeauftragte

Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wurde 2004 geschaffen. Wolfgang Zöller vertritt in seiner Funktion als Patientenbeauftragter auf Bundesebene die Interessen der Patientinnen und Patienten und erhöht ihr Gewicht im politischen Entscheidungsprozess. Er wirkt insbesondere darauf hin, dass das Recht der Patienten auf Beratung und Information sowie auf Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt wird. Mit patientenrelevanten Anliegen kann sich jeder an den Patientenbeauftragten wenden:

Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Telefon: 030/1 84 41 34 20
Fax: 030/1 84 41 34 22
www.patientenbeauftragter.de

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