Das Gesundheitssystem braucht den und die aufgeklärten, eigenverantwortlichen und mündigen Patienten und Patientinnen. Deshalb ist die Stärkung ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik. Das Patientenrechtegesetz stellt Transparenz und Rechtssicherheit hinsichtlich der bereits heute bestehenden umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten her. Das Gesetz ist einen Tag nach dem Erscheinen im Bundesgesetzblatt am 26. Februar 2013 in Kraft getreten.
Das Ziel der Gesundheitspolitik ist es, den Menschen umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen, um eigenverantwortliche Entscheidungen zu ermöglichen. Der Patient und die Patientin müssen in die Lage versetzt werden, Behandlung und Therapie konstruktiv zu begleiten und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, sei es, um mit dem entsprechenden Wissen kritische Nachfragen zu stellen, die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses für eine langfristig planbare Operation zu treffen oder die Handlungsmöglichkeiten beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu kennen.
Denn ein mündiger, aufgeklärter Patient ist in der Lage, mitzuhelfen die Qualität in unserem Gesundheitssystem zu halten und vielleicht auf zu verbessern.
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