Patientenrechtegesetz

Die Patientenrechte stärken

Die Rolle der Patientinnen und Patienten in der Gesundheitsversorgung hat sich gewandelt. Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste Beitragszahler und kritische Verbraucher. Mit einem Patientenrechtegesetz will jetzt die Bundesregierung die Position der Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen weiter stärken.

Die Patientenrechte stärken

Ein informierter und mit ausreichenden Rechten ausgestatteter Patient kann Arzt, Krankenkasse oder Apotheker auf Augenhöhe gegenübertreten. Er kann Angebote hinterfragen, Leistungen einfordern und so dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet. Unser Gesundheitswesen wird diesem Anspruch nicht immer gerecht. Oftmals fühlen sich Patienten alleine gelassen und verunsichert.

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Kaum ein Patient kennt seine Rechte

Die Rechte der Patienten sind zwar schon heute im deutschen Recht verankert. Aber sie sind verteilt auf unterschiedliche Gesetze, und zusätzlich wurden die gesetzlichen Regelungen durch Gerichtsurteile immer weiter ausdifferenziert. So sind die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Patienten für den juristischen Laien kaum zu überblicken.

Die Bundesregierung hat sich deshalb im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die verstreuten Patientenrechte zu bündeln und die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem zu stärken. Der vom Bundesministerium der Justiz und Bundesministerium für Gesundheit vorgelegte Gesetzentwurf setzt diese Vereinbarung um.

Die neuen Regelungen

Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Der Gesetzentwurf sieht vor:

  • Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – Federführung BMJ
  • Förderung der Fehlervermeidungskultur
  • Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern
  • Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern
  • Stärkung der Patientenbeteiligung
  • Stärkung der Patienteninformationen.

Ende einer langen Diskussion

Der Gesetzesentwurf, der an eine seit mehr als zwei Jahrzehnten geführte Diskussion um das Thema Patientenrechte anknüpft, verfolgt das Ziel, Transparenz über die bereits heute bestehenden, umfangreichen Rechte der Patientinnen und Patienten herzustellen. Die tatsächliche Durchsetzung dieser Rechte soll verbessert werden. Patientinnen und Patienten sollen auch im Falle eines Behandlungsfehlers stärker unterstützt werden. Zugleich schaffen die Regelungen auch Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe im Versorgungsprozess.

Patientenrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

Das Patientenrechtegesetz soll das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich verankern und damit wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie z.B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen festschreiben. Die Wahrung des Patientengeheimnisses und des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts wird gewährleistet.

Versichertenrechte in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung stärkt das Gesetz Rechtspositionen der Versicherten. Zukünftig können diese ihre Teilnahme an Hausarzt- und anderen Selektivverträgen innerhalb einer 2-Wochenfrist nach Abgabe ihrer Teilnahmeerklärung widerrufen, sich bei nicht rechtzeitiger Entscheidung ihrer Krankenkasse Leistungen selbst beschaffen und werden bei Behandlungsfehlern durch die Krankenkassen unterstützt. Ein sachgerechtes Qualitätsmanagement im stationären Bereich umfasst zukünftig verpflichtend auch ein Beschwerdemanagement für die Belange insbesondere von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, das entsprechend patientenorientiert auszugestalten ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält die Aufgabe, die Richtlinien zum einrichtungsinternen Qualitätsmanagement nach § 137 Absatz 1 Nummer 1 SGB V in Bezug auf Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit und um Mindeststandards für das Risiko- und Fehlermanagement zu erweitern. Ergänzend wird die Vereinbarung von Vergütungszuschlägen zukünftig auch für die Beteiligung an einrichtungsübergreifenden Fehlermeldesystemen vorgesehen, um die Mitwirkung von Krankenhäusern an solchen Systemen zu unterstützen, die ein übergreifendes Lernen aus Fehlern auch außerhalb der eigenen Einrichtung ermöglichen. Darüber hinaus wird die Patientenbeteiligung ausgebaut.

Die Aufgaben des Patientenbeauftragten werden erweitert. Er erstellt eine umfassende Übersicht der Patientenrechte und wird sie zur Information der Bevölkerung bereithalten. Dies schafft Transparenz über geltende Rechte von Patientinnen und Patienten.

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