Private Krankenversicherung (PKV)

Anders als in der GKV ist in der PKV die Prämienhöhe vom Umfang der versicherten Leistungen und vom individuellen versicherten Risiko abhängig (sogenanntes Äquivalenzprinzip). Ein weiterer Unterschied ist das Kostenerstattungsprinzip: Danach bezahlen privat Krankenversicherte Rechnungen der Ärztinnen und Ärzte sowie der sonstigen Leistungserbringer grundsätzlich unmittelbar selbst und reichen die Rechnungen ihrerseits zur Erstattung bei ihrem privaten Krankenversicherer ein. Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung steht nur bestimmten Personen offen, die nicht der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, wie beispielsweise Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze. Aber auch dem Wechsel von der PKV in die GKV sind enge Grenzen gesetzt.

Etwas mehr als zehn Prozent der Deutschen sind in der PKV krankenversichert. Wie bei anderen privaten Versicherungen gilt auch bei der PKV grundsätzlich Vertragsfreiheit. Antragstellerinnen und Antragsteller können bei einem privaten Versicherungsunternehmen ihrer Wahl die Aufnahme beantragen. Der Versicherer kann den Antrag insbesondere wegen Vorerkrankungen oder aufgrund des Alters ablehnen; gegebenenfalls schließt er einen Vertrag nur unter Auflagen wie einem Risikozuschlag auf die Prämie oder einem Leistungsausschluss für bestehende Krankheiten. Eine Ausnahme besteht für Personen, die die Voraussetzungen für eine Versicherung im Basistarif erfüllen und sich in diesem versichern.

Bürgerinnen und Bürger, die privat krankenversichert sind, müssen zudem eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Stand: 15. Februar 2024
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