Beiträge in der privaten Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richten sich die Versicherungsbeiträge weitgehend nach dem Einkommen der Versicherten. Im Gegensatz dazu müssen die Prämien in der PKV entsprechend dem Wert des Versicherungsschutzes risikogerecht festgesetzt werden. Da der Versicherer das Risiko des Einzelnen jedoch nur in einer Gefahrengemeinschaft versichern kann, werden die Beiträge aus dem durchschnittlichen Leistungsbedarf aller Versicherten einer Tarif-, Alters- und Personengruppe errechnet.

Die Kostensteigerungen, die in den letzten Jahren auch im Bereich der privaten Krankenversicherung zu beobachten waren, sind insbesondere auf allgemeine Leistungsausweitungen im Zusammenhang mit dem medizinischen Fortschritt zurückzuführen. Auch der Anstieg der Lebenserwartung in Deutschland führt in der privaten Krankenversicherung zu Anpassungsbedarf. Auch die jahrelange Niedrigzinsphase bedeutete für die Branche eine zusätzliche Herausforderung.

Der Versicherer ist nicht Vertragspartner der Krankenhäuser und Ärzte. Daher hat er auf die Kostenentwicklung keinen unmittelbaren Einfluss. Er muss sein im Versicherungsvertrag gegebenes Leistungsversprechen einhalten. Sofern also die Ausgaben über den ursprünglich kalkulierten Werten liegen, muss das Unternehmen die entstehenden Fehlbeträge ausgleichen. Dies kann es nur durch eine Neukalkulierung des Tarifs und eine Anpassung der Beiträge an die gestiegenen Ausgaben erreichen.

Der Gesetzgeber hat ein Verfahren vorgesehen, mit dem die Berechtigung der Prämienanpassung geprüft wird, bevor die Unternehmen sie in Kraft setzen dürfen: Die Unternehmen müssen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einem unabhängigen Treuhänder übersenden. Dieser prüft, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. Erst wenn der Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat, kann das Unternehmen die höheren Beiträge verlangen.

Möglichkeiten bei Beitragsanpassungen

Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung, zu dem die Versicherer verpflichtet sind, können auch ältere und weniger gut verdienende Versicherungsnehmer von einer Beitragsanpassung nicht ausgenommen werden. Ansonsten würde eine Ungleichbehandlung der Versicherten eintreten. Es ist verständlich, dass es den Versicherten, die über ein geringes Einkommen verfügen oder die nicht mehr im Berufsleben stehen, besonders schwer fällt, den Mehrbetrag bei Beitragsanpassungen aufzubringen. Letztlich werden aber von allen Versicherten insgesamt kostendeckende Beiträge benötigt.

Privat krankenversicherte Personen haben verschiedene Möglichkeiten, steigenden Versicherungsbeiträgen aktiv zu begegnen: Gemäß Versicherungsvertragsgesetz haben PKV-Versicherte einen Anspruch darauf, in einen Tarif ihres Versicherungsunternehmens mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Ein entsprechender Wechsel ist unter vollständiger Anrechnung der im ursprünglichen Tarif aufgebauten Alterungsrückstellungen möglich. Da die Versicherer oft neue Tarife auflegen, kann bereits der Wechsel im selben Unternehmen zu einer Verringerung der Beitragslast führen. Der Versicherer ist verpflichtet, seinen Kunden auf Anfrage die für ihn günstigsten Tarife zu nennen.

Darüber hinaus steht den Versicherten unter bestimmten Umständen der Wechsel in den sogenannten Basistarif offen, der von allen Versicherungsunternehmen neben den übrigen Tarifen angeboten werden muss. Für Personen, deren Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen wurde, kommt gegebenenfalls zudem ein Wechsel in den sogenannten Standardtarif des bisherigen Versicherungsunternehmens in Frage.

Leitlinien für Tarifwechsel

2009 wurden bessere Wechselmöglichkeiten durch die Mitnahme der Altersrückstellungen beschlossen. Die Versicherungsunternehmen müssen über Wechselmöglichkeiten beraten. Da diese Beratungsverpflichtung anfangs häufig nur unbefriedigend erfolgte, ist die Branche der privaten Krankenversicherungsunternehmen aktiv geworden und hat einen Leitfaden zum Tarifwechsel verabschiedet.

Den Leitfaden finden Sie auf der Internetseite des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.

Die Leitlinien für einen transparenteren und kundenfreundlicheren Tarifwechsel sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Diese Leitlinien bündeln und konkretisieren die geltende Rechtslage. Die teilnehmenden Versicherungsunternehmen verpflichten sich außerdem künftig ihren Versicherten das gesamte Spektrum an möglichen Zieltarifen aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems vorzustellen. Die Versicherungsunternehmen verpflichten sich, Tarifwechselanfragen innerhalb von 15 Tagen zu beantworten.

Stand: 26. Februar 2024
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