Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege

Neben der Pflegeversicherung erfüllen Kommunen wichtige Aufgaben im Bereich der pflegerischen Versorgung vor Ort. Allerdings stehen ihnen dafür nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten in Planung, Beratung und Steuerung zur Verfügung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege hat sich mit der Frage beschäftigt, wie die Rolle der Kommunen in der Pflege gestärkt werden kann. Die Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zehn Länderministerien und den drei kommunalen Spitzenverbänden zusammen. Sie nahm am 29. September 2014 ihre Arbeit auf und veröffentlichte am 12. Mai 2015 ihre Empfehlungen.

Ziel aller empfohlenen Maßnahmen ist es, Sozialräume so zu entwickeln, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Umfeld verbleiben können. Hierfür sind Maßnahmen in vier Themenfeldern empfohlen worden, deren Umsetzung zugesagt wurde. Erstens werden zur Sicherstellung der Versorgung unter anderem neue Beratungsstrukturen wie das Konzept der "Modellkommune Pflege" erprobt. Dadurch sollen Information, Beratung und Zusammenarbeit vor Ort effizienter gestaltet werden. Getestet wird auch ein Initiativrecht der Kommunen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Weiterhin sollen die Länder regionale Pflegeausschüsse einrichten können. Das stärkt regionale Pflegestrukturen. Zweitens wird die Beteiligung der Kommunen am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote weiterentwickelt und vereinfacht. Drittens werden auf Landesebene Rahmenvereinbarungen getroffen, die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Akteursebenen verbessern sollen, wenn es um die Beratung von pflegebedürftigen Menschen geht. Viertens soll altersgerechtes Wohnen vorangebracht werden: Bund, Länder und Kommunen sagen zu, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen die Vielfalt an Wohnungsformen zu fördern und das Angebot an alternativen Wohnformen und bezahlbarem altersgerechten Wohnraum zu erhöhen.

Damit die verbesserte Zusammenarbeit vor allem zwischen Pflegekassen und kommunalen Hilfs- und Betreuungsangeboten und damit insgesamt zwischen Bund, Ländern und Kommunen funktionieren kann, müssen Daten über vorhandene Angebote und entsprechende Kosten für alle Akteure zugänglich sein. In diesem Zusammenhang ist eine Reihe von neuen Studien und Erhebungen empfohlen worden. Ein regelmäßiger Austausch zu den empfohlenen Maßnahmen im Sinne eines Monitorings, in das die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden, ist vereinbart.

Stand: 21. Februar 2017
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