Früherkennung

Früherkennungsuntersuchungen sind ein wesentlicher Teil der Prävention.

Die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten von Krankheiten sind oftmals besser, wenn sie bereits zu einem frühen Zeitpunkt bzw. in einem möglichst frühen Stadium erkannt werden. Daher bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten sogenannte Früherkennungsuntersuchungen – zum Teil auch als „Vorsorgeuntersuchungen“ bezeichnet – an.

Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten richten sich grundsätzlich an augenscheinlich gesunde und beschwerdefreie Personen. Durch Früherkennungsuntersuchungen sollen eine Krankheit oder ihre Vorstufen entdeckt werden, bevor sie Beschwerden auslösen. Aber jeder sollte sich bewusst sein, dass kein Früherkennungsverfahren zu 100 Prozent genau beziehungsweise treffsicher ist; das heißt keine Früherkennungsuntersuchung kann alle Erkrankten sicher als krank und alle Gesunden sicher als gesund identifizieren.

Gesetzlich versicherte Frauen und Männer haben derzeit einen regelmäßigen Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von häufig auftretenden Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus (sogenannter „Check-up“) sowie von bestimmten Krebserkrankungen. Beim „Check-up“ werden auch gesundheitliche Belastungen und Risikofaktoren, wie zum Beispiel Bewegungsmangel und Übergewicht, erfasst sowie der Impfstatus überprüft. Das Krebsfrüherkennungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst Untersuchungen zur Früherkennung von Brust- und Gebärmutterhalskrebs, Prostatakrebs sowie Darm- und Hautkrebs.

Wenn Sie regelmäßig an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, kann Ihre Krankenkasse Ihnen dafür einen Bonus gewähren.

Besonders bekannt sind die Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung und die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Gegenüber den Früherkennungsuntersuchungen bei Erwachsenen haben die Gesundheitsuntersuchungen bei Kindern auch das Ziel, Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung einzuleiten. Derzeit haben Kinder von der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr Anspruch auf zehn entsprechende Untersuchungen (U1 bis U9, inklusive U7a), und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren auf eine weitere Gesundheitsuntersuchung (J1).

Die inhaltliche Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchungen in sogenannten Richtlinien ist die Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern. Einen Überblick über alle Früherkennungsuntersuchungen der gesetzlichen Krankenversicherung bieten die Internetseiten des G-BA.

Stand: 29. September 2023
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