Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)

Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass in Arztpraxen und im Krankenhaus grundsätzlich eine hohe Qualität der Behandlung gewährleistet wird. Um die Versorgung noch stärker qualitätsorientiert auszurichten, werden insbesondere messbare Kriterien benötigt, an denen sich die Qualität von Diagnostik und Therapie festmachen und vergleichen lässt.

Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ wurde der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) deshalb beauftragt, ein Qualitätsinstitut zu errichten, das die notwendige Entwicklungsarbeit für die Qualitätssicherung leistet. Das daraufhin gegründete fachlich unabhängige Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit Sitz in Berlin hat im Jahr 2015 seine Arbeit aufgenommen. Es unterstützt den G-BA dabei, wissenschaftlich und methodisch fundierte Entscheidungsgrundlagen für Maßnahmen der Qualitätssicherung festzulegen.

Das IQTIG entwickelt hauptsächlich im Auftrag des G-BA Verfahren und Instrumente zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität und beteiligt sich auch an der Durchführung von Maßnahmen zur Erhebung und Bewertung von Qualitätsergebnissen, zum Beispiel von Krankenhäusern. Es ist dabei gesetzlich verpflichtet, die für die Qualitätsmessung notwendige Dokumentation unter dem Gebot der Datensparsamkeit weiterzuentwickeln. Dadurch soll der bürokratische Aufwand zum Beispiel für das Pflegepersonal sowie Ärztinnen und Ärzte möglichst begrenzt werden. Die Ergebnisse der Qualitätssicherung sind durch das IQTIG regelmäßig in verständlicher Form zu veröffentlichen (vergleiche Tätigkeitsbericht).

Ein Schwerpunkt der Aufgaben des IQTIG ist es also, zur besseren Transparenz der Versorgungsqualität beizutragen. Hierzu soll es unter anderem Qualitätsvergleiche zu Krankenhausleistungen veröffentlichen, damit sich die Patientinnen und Patienten, etwa bei der Wahl eines Krankenhauses, über die Qualität der Leistungen und Einrichtungen vorab leichter informieren können. Das nutzt den Patientinnen und Patienten, ist aber auch eine wichtige Hilfestellung für die Behandelnden selbst. Deren Bemühungen um gute Qualität werden sichtbar und sie erhalten Hinweise auf verbliebene Verbesserungsmöglichkeiten.

Stand: 8. September 2023
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