Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter-/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet: Wenn solche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, müssen sie von der Krankenkasse bezahlt werden. Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder beim Müttergenesungswerk.

Stand: 9. März 2016
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