Bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz

Mit dem Präventionsgesetz wird die trägerübergreifende und zielorientierte Zusammenarbeit in der Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen gestärkt. Hierzu erfolgte die Bildung der Nationalen Präventionskonferenz. Die von den Spitzenorganisationen der Träger der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Sozialen Pflegeversicherung getragene Konferenz hat sich im Oktober 2015 konstituiert und am 19. Februar 2016 erstmals bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen zu Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten verabschiedet. An der Entwicklung der Bundesrahmenempfehlungen mitgewirkt haben neben den vier Sozialversicherungszweigen auch der Verband der privaten Krankenversicherung sowie Bund und Länder, die kommunalen Spitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialpartner, Vertreter und Vertreterinnen der Patientinnen und Patienten sowie die Bundesvereinigung für Prävention und Gesundheitsförderung. In den Bundesrahmenempfehlungen haben sich die Beteiligten auf die gemeinsamen Ziele "gesund aufwachsen", "gesund leben und arbeiten" sowie "gesund im Alter" verständigt. Durch diese Orientierung am Lebenslauf soll gewährleistet werden, dass mit lebensweltbezogener Prävention grundsätzlich alle Menschen erreicht werden. Zusätzlich zu den Zielen und Zielgruppen beschreiben die Bundesrahmenempfehlungen auch die konkreten Handlungsfelder und benennen die Beiträge, mit denen die Sozialversicherungsträger die Menschen und die für Kitas, Schulen, Betriebe und andere Lebenswelten Verantwortung Tragenden bei der Entwicklung unterstützen können. In allen Bundesländern wurden die Empfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz mittlerweile durch Landesrahmenvereinbarungen der beteiligten Akteure konkretisiert. 

Die Bundesrahmenempfehlungen wurden am 29. August 2018 fortgeschrieben. Sie konkretisieren unter anderem die bereits 2016 definierten Ziele „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“, führen Anwendungsbeispiele auf und verdeutlichen insbesondere die Schnittstellen und das Zusammenwirken der Träger der Nationalen Präventionskonferenz.

Der nächste Prozess zur Fortschreibung der Bundesrahmenempfehlungen soll nach Erscheinen des zweiten Präventionsberichts der NPK 2023 beginnen. Vorgesehen sind unter anderem ergänzende Empfehlungen zu den Themen "Barrierefreiheit" sowie "Gesundheit und Klima".

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NPK.

Stand: 28. September 2023
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.