Transparenz in der Pflege (Transparenzberichte)

Auf Grundlage der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden Berichte über die Qualität der Pflegeeinrichtungen im Internet sowie an anderen geeigneten Orten, zum Beispiel in den Pflegestützpunkten, veröffentlicht – sogenannte Transparenzberichte. Die Veröffentlichung muss für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich, übersichtlich und vergleichbar sein. In den Pflegeeinrichtungen selbst müssen das Datum der letzten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Kranken­versicherung oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, eine Einordnung des Prüfergebnisses nach einer Bewertungssystematik sowie eine Zusammenfassung der Prüfergebnisse gut sichtbar ausgehängt werden. Zur einheit­lichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV­Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik ähnlich den Schul­noten entschieden. Das bisherige System der Pflegenoten wird bis spätestens 2018 durch ein neues Qualitätsprüfungs- und Transparenzsystem („Pflege-TÜV“) ersetzt, das den Versicherten aussagekräftigere und besser vergleichbare Qualitäts­bewertungen von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ermöglicht.

Stand: 10. Mai 2016
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