Medizinische Versorgung von Asylsuchenden

Allgemeine Informationen

In Deutschland beruht die medizinische Versorgung auf einer Krankenversicherung. Wenn Sie in Deutschland Asyl suchen, sind Sie zunächst nicht krankenversichert. Deshalb gewährleisten staatliche Stellen Ihre gesundheitliche Versorgung. Das sind beispielsweise das Sozialamt oder das Gesundheitsamt. Zur gesundheitlichen Versorgung gehören die Behandlung bei einer Ärztin oder bei einem Arzt, bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt sowie erforderliche Schutzimpfungen und medizinisch gebotene Vorsorgeuntersuchungen.

Die staatlichen Stellen arbeiten mit allen Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammen.

Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt untersucht und behandelt, wenn

  • Sie akut erkrankt sind,

  • Sie unter Schmerzen leiden,

  • Sie schwanger sind.

Besonders schutzbedürftige Personen

Kinder, werdende Mütter, Opfer von Folter und Gewalt sowie Menschen mit Behinderung gelten als besonders schutzbedürftig. Bei der medizinischen Versorgung werden ihre Bedürfnisse besonders berücksichtigt.

Wichtig: Bitte bewahren Sie alle Untersuchungsunterlagen, die Sie erhalten, gut auf! Beispiele sind der Impfpass und der Mutterschutzpass. Diese Unterlagen enthalten notwendige Informationen, die für weitere Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte wichtig sein können.

Behandlungsschein und die elektronische Gesundheitskarte

Je nach Bundesland erhalten Sie entweder einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte.

Ein Behandlungsschein gilt in der Regel nur für einen kurzen Zeitraum. Sie erhalten diesen Behandlungsschein von der staatlichen Stelle (zum Beispiel dem Sozialamt), wenn sie krank sind. Dieser Behandlungsschein muss bei der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden. Wenn die Ärztin oder der Arzt Ihnen Arzneimittel verordnet oder Sie in ein Krankenhaus einweisen will, muss die zuständige staatliche Stelle dies vorher genehmigen.

In einigen Bundesländern erhalten Asylsuchende von der staatlichen Stelle oder von der Krankenkasse eine elektronische Gesundheitskarte.

Diese elektronische Gesundheitskarte ersetzt dann den Behandlungsschein. Damit können Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte direkt aufzusuchen, ohne vorher eine Bescheinigung von den staatlichen Stellen (zum Beispiel dem Sozialamt) einzuholen. Die Gesundheitskarte ist sorgfältig aufzubewahren.

Zahnbehandlung

Behandelt werden Zahnschmerzen und akute Erkrankungen im Mund.

Stand: 23. Februar 2016
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