Medizinische Versorgung und Leistungen der Krankenversicherung

  • Foto: Stetoskop und Kugelschreiber auf Unterlagen

    Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern treten im Laufe des Lebens auf. Menschen können viel tun, um verschiedene Krankheiten zu vermeiden und ihre Gesundheit zu stärken. Bei vielen Präventionsmaßnahmen werden sie dabei von ihrer Krankenkasse unterstützt. Auch Arbeitgeber können ihren Teil dazu beitragen.

  • Ein Arzt untersucht ein Mädchen

    Je eher eine Krankheit erkannt wird, desto besser sind die Chancen auf gute Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten. Deshalb bieten Krankenkassen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Untersuchungen zur Früherkennung an.

  • Foto: Ein Plan, in den Schutzimpfungen gegen Masern, Mumps und Röteln eingetragen/angekreuzt sind.

    Schutzimpfungen sind Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Erfahren Sie hier, welche Standardimpfungen in welchem Lebensabschnitt dazu gehören.

  • Ein Patient mit geöffnetem Mund wird von einem Zahnarzt untersucht

    Auch bei der zahnärztlichen Behandlung gilt: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten nur, wenn Sie als Versicherter eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt in Anspruch nehmen, die oder der eine Kassenzulassung hat.

  • Hausarzt

    Gesetzlich Versicherte können jede Ärztin und jeden Arzt aufsuchen, die oder der zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist. Lesen Sie hier mehr über Versorgung und Patientenrechte.

  • Foto: Eine Pflegerin wendet sich einer Seniorin zu, die an einem Wohnzimmertisch sitzt und Kreuzworträtsel löst

    In der gesetzlichen Krankenversicherung auch einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege und unter bestimmten Voraussetzungen auf Hilfe im Haushalt.

  • Foto: Ein Säugling greift den Zeigefinger seines Vaters (Bildquelle: )

    Unter welchen Voraussetzungen werden bei künstlicher Befruchtung, Empfängnisverhütung oder Schwangerschaftsabbruch Leistungen übernommen? Lesen Sie hier mehr zum Thema.

  • Foto: Ein Arzt spricht mit einem älteren Herrn (Bildquelle: Shutterstock/Monkey Business Images)

    Erfahren Sie hier, inwiefern die gesetzlichen Krankenkassen Psychotherapien und Soziotherapien mit Leistungen unterstützen.

  • Ein neugeborenes Baby, eingewickelt in eine Decke

    Schwangerschaft und Mutterschaft genießen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung einen besonderen Stellenwert. Hier finden Sie eine Übersicht, welche zuzahlungsfreien Leistungen es für werdende Mütter gibt.

  • Foto: Eine weibliche Pflegekraft hält die Hand eines sitzenden Mannes.

    Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung. Die Krankenkassen beraten und unterstützen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

  • Foto: mehrere 1-Euro-Münzen-Stapel auf einem Tisch

    Erfahren Sie hier, auf welches Geld Sie Anspruch haben, wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind oder Ihre Kinder nach ärztlichem Attest von Ihnen beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden müssen.

  • Ein Patient im Rollstuhl unterhält sich mit einer Krankenpflegerin und einem Mitpatienten

    Welche ambulanten oder stationären Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen können Sie beanspruchen? Lesen Sie hier mehr über die unterschiedlichen Maßnahmen und welche Regelungen es für Zuzahlungen gibt.

Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie nutzen leider eine Browser-Version, die nicht länger vom Bundesgesundheitsministerium unterstützt wird. Um das Angebot und alle Funktionen in vollem Umpfang nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte ihren Browser auf die letzte Version von Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Aus Sicherheitsgründen wird der Internet Explorer nicht unterstützt.