Ausgangslage – Was haben wir bisher in der Krebsbekämpfung erreicht?

Die deutsche Gesundheitspolitik räumt der Krebsbekämpfung seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert ein.

Verbesserungen und Fortschritte

In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten wurden grundlegende Verbesserungen und Fortschritte für die Bevölkerung in Deutschland erreicht:

  • im Bereich der Verringerung bekannter Krebsrisikofaktoren mithilfe der Tabakprävention durch Verabschiedung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes und der Nichtraucherschutzgesetze auf Länderebene, mithilfe der Umsetzung des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) und durch die „rauchfrei“-Kampagnen (Kampagne „rauchfrei“ für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche und Erwachsene) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sowie durch die von dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung gestarteten Bundesinitiative „Rauchfrei leben“
  • im Bereich der Alkoholprävention durch Kampagnen wie z. B. den Jugendkampagnen „Alkohol? Kenn dein Limit“ und „Null Alkohol - Voll Power“ sowie der Erwachsenenkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“,
  • mithilfe von Primärprävention und Gesundheitsförderung, z. B. bei der Bewegungsförderung und der Förderung von gesunder Ernährung (z. B. IN FORM) sowie beim Schutz vor zu viel UV-Strahlung,
  • in der Sekundärprävention durch die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungs­programme der Krankenkassen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme),
  • auf dem Gebiet des umwelt- und arbeitsplatzbezogenen Krebsschutzes,
  • bei der Krebsbehandlung durch die Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen (Modellprogramm der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten: zwischen 1981 und 1990 Aufbau von 24 Tumorzentren an Universitäten und von 34 Onkologischen Schwerpunkten an größeren Krankenhäusern der alten Bundesländer sowie weiteren 10 Tumorzentren und 12 Onkologischen Schwerpunkten in den neuen Bundesländern von 1991 bis 1996),
  • in der onkologischen Rehabilitation,
  • in der Palliativmedizin durch finanzielle Unterstützung der Bundesregierung in den 1990er Jahren zur Einrichtung von Palliativeinheiten für eine umfassende medizinische und psychosoziale Betreuung von Krebspatientinnen und -patienten,
  • im Bereich der Krebsinformation für Betroffene, u. a. durch den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Krebsinformationsdienst (KID) am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg,
  • beim Aufbau von Krebsregistern; insbesondere durch den flächendeckenden Aufbau klinischer Krebsregister (gemäß Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz – KFRG von 2013) in den Ländern stehen Daten für die Verbesserung der Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten sowie für Forschung zur Verfügung (weitere Informationen zu Krebsregistern finden Sie in unserem Glossareintrag Krebsregister und unter: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V., Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e. V. , Zentrum für Krebsregisterdaten)
  • der besseren Nutzbarkeit der Krebsregisterdaten. Das am 31. August 2021 in weiten Teilen in Kraft getretene Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten zielt darauf ab, das Nutzenpotential der Krebsregisterdaten noch besser auszuschöpfen. Das Gesetz regelt die Zusammenführung der Krebsregisterdaten der Länder in einem zweistufigen Prozess, um Krankheitsprozesse besser zu verstehen, die Versorgung von Tumorpatientinnen und Tumorpatienten zu verbessern und die Forschung in der Onkologie signifikant zu stärken. Und nicht zuletzt
  • in der Krebsforschung (siehe Informationen zum Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), zum Deutschen Konsortium für Translationale Krebsforschung (DKTK), zur Nationalen Dekade gegen Krebs und zum Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT).

Krankheitsübergreifende Maßnahmen

Mit den Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zahlreiche krankheitsübergreifende Maßnahmen beschlossen, die auch Krebskranken zu Gute kommen. Hierzu zählen z. B. folgende gesundheitspolitische Maßnahmen:

  • Stärkung der hausärztlichen Versorgung
  • Einführung der integrierten Versorgung
  • Einführung der strukturierten Behandlungsprogramme (Disease Management-Programme – DMP);
  • Erweiterung der Möglichkeiten für Krankenhäuser zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung
  • Die seit 2011 durchzuführende Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen führt zu mehr Transparenz über den patientenrelevanten Zusatznutzen innovativer Arzneimittel. Davon profitieren insbesondere Krebspatientinnen und
  • -patienten, da onkologische Präparate den größten Teil der neu zugelassenen Arzneimittel ausmachen.
  • Streichung der Exklusivverträge der Krankenkassen mit Apotheken zur Versorgung mit parenteralen Zubereitungen in der Onkologie im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
  • Einführung der Beteiligung von Patientenorganisationen in Gremien der gesetzlichen Krankenversicherung durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) 2004, seitdem kontinuierliche Weiterentwicklung; durch das Patientenrechtegesetz (2013) wurden u. a. die Regelungen zum Behandlungsvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen und wesentliche Rechte von Patientinnen und Patienten gesetzlich verankert.
  • Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Maßnahmen zur Förderung der Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich
  • Präventionsgesetz, mit dem die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten der Menschen gestärkt und auch die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene fortentwickelt wurden.
  • Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung
  • Schaffung des Innovationsfonds: Seit 2016 werden mit Mitteln des Innovationsfonds eine Vielzahl unterschiedlicher Ansätze neuer Versorgungsformen sowie Vorhaben der patientennahen Versorgungsforschung gefördert. Außerdem wird die Entwicklung und Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht, gefördert. Ziel ist die Weiterentwicklung und Verbesserung der Versorgung.
  • Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung, u. a. mit Einführung eines Leistungsanspruchs auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe für z. B. junge krebskranke Erwachsene, die nach der Chemotherapie noch Kinder bekommen wollen.
  • Sicherung einer dauerhaften und nachhaltigen Finanzierung ambulanter psychosozialer Krebsberatungsstellen, die soziale, sozialrechtliche und psychologische Hilfestellung für an Krebs erkrankte Personen und ihre Angehörigen anbieten (Ziel 9 des NKP). Mit Wirkung zum 1. Januar 2021 wurde der Anteil der Krankenversicherung (gesetzliche und anteilig private Krankenversicherung) an der Finanzierung auf 80 Prozent (bis zu 42 Millionen Euro jährlich) erhöht.
  • Einführung eines Modellvorhabens zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (§ 64e SGB V), das über die Analyse der gewonnen klinischen und genomischen Daten die medizinische Versorgung verbessern soll. Die vom BMG geförderte Projekt-Initiative genomDE dient u. a. als Entscheidungshilfe und zur Vorbereitung für den Umsetzungsprozess des voraussichtlich im Frühjahr 2024 startenden Modellvorhabens.

Einen wichtigen Beitrag zur Krebsbekämpfung liefern auch Erkenntnisse der Versorgungsforschung, die im Rahmen der Ressortforschung des BMG erfolgt.

Hinzu kommen zahlreiche Initiativen von Fachgesellschaften, Selbsthilfe- und Patientenorganisationen, z. B. die Initiativen der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe zur Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen (Zertifizierung von Krebszentren, Förderung onkologischer Spitzenzentren und zur Förderung der Leitlinienentwicklung in der Onkologie).

Erfolge im Bereich der Krebsbekämpfung

Dank der genannten Aktivitäten in den Bereichen Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Nachsorge und Forschung haben sich die Überlebenschancen und die Lebensqualität krebskranker Menschen seit den 1970er Jahren deutlich verbessert. Nach der im Jahr 2023 vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Broschüre „Krebs in Deutschland für 2019/2020“ (14. Ausgabe) betrugen im Zeitraum von 2019 bis 2020 die relativen 5-Jahres-Überlebensraten für Krebserkrankungen im Mittel bei Frauen 66 Prozent und bei Männern 62 Prozent. Insgesamt haben sich die Überlebensraten bei Frauen und Männern angenähert. Für einige Krebsarten sind die Überlebenschancen inzwischen sehr gut. So liegen die relativen 5-Jahres-Überlebensraten von Brustkrebspatientinnen bei 88 Prozent und bei Männern mit Prostatakrebs bei 91 Prozent. Erfreulicherweise haben sich auch die Überlebensraten bei krebskranken Kindern in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. So überleben derzeit 82 Prozent der an Krebs erkrankten Kinder eine Krebserkrankung mindestens 15 Jahre, bei der lymphatischen Leukämie, der häufigsten Form der hämatoonkologischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, sind es sogar 90 Prozent (Deutsches Kinderkrebsregister).

Die Analyseergebnisse des Zentrums für Krebsregisterdaten beim RKI zur Verbreitung von Krebserkrankungen in Deutschland belegen auch die wachsende Zahl der mit einer Krebserkrankung lebenden Menschen. Hierbei spielt die steigendende Lebenserwartung und die zunehmende Zahl älterer Menschen eine wesentliche Rolle: Da für fast alle Krebsarten das Erkrankungsrisiko mit dem Lebensalter steigt, treten in einer älter werdenden Bevölkerung auch mehr Krebsfälle auf.
Ende 2017 lebten in Deutschland insgesamt 4.65 Millionen Menschen mit bzw. nach einer Krebserkrankung, darunter 2.10 Millionen Männer und 2.55 Millionen Frauen. Etwa zwei Drittel aller „Cancer Survivors“ gelten dabei als „Langzeit-Überlebende“, das heißt, die Krebsdiagnose liegt bereits fünf oder mehr Jahre zurück.

Stand: 27. Februar 2024
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