Handlungsfeld 3: Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung

Das Ziel des Handlungsfeldes 3 "Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung" besteht darin, allen Krebskranken einen fairen und schnellen Zugang zu nachweislich wirksamen innovativen Krebstherapien zu ermöglichen. Schwerpunkt ist zunächst die Sicherstellung einer effizienten onkologischen Arzneimittelversorgung. Die rasante Entwicklung und Zulassung neuer "zielgerichteter" Krebsarzneimittel hat bei Ärztinnen und Ärzten sowie an Krebs Erkrankten hohe medizinische und bei pharmazeutischen Unternehmern hohe wirtschaftliche Erwartungen geweckt. Gleichzeitig wird aber aufgrund der teilweise extrem hohen Kosten dieser Arzneimittel eine "system-sprengende Wirkung" bei oftmals geringem oder ungeklärtem Zusatznutzen befürchtet. Die geltenden Vorschriften in Deutschland ermöglichen grundsätzlich eine unmittelbar mit dem Marktzugang verbundene Erstattung neuer Arzneimittel in die Versorgung.

Um das komplexe Thema der onkologischen Arzneimittelversorgung unter medizinischen, gesundheitsökonomischen und sozialrechtlichen Aspekten aufzuarbeiten, gab das Bundesministerium für Gesundheit ein wissenschaftliches Gutachten "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie" in Auftrag. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans im Jahr 2011 von den Sachverständigen vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Die Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans verständigte sich dahingehend, dass vor möglichen weiteren Schritten in diesem Handlungsfeld zunächst Erfahrungen und Folgen aus dem am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) abgewartet werden.

Das AMNOG hat eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit von Arzneimitteln geschaffen. Es führt zu mehr Transparenz über die Feststellung des patientenrelevanten Nutzens neuer Arzneimittel gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Davon profitieren insbesondere Krebskranke, da onkologische Arzneimittel den größten Teil der neu zugelassenen Arzneimittel ausmachen.

Mit dem am 16. August 2019 in Kraft getretenen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) wurde die Möglichkeit der Anordnung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung für Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden, Arzneimittel mit bedingten Zulassungen und Arzneimitteln mit Zulassungen unter besonderen Umständen geschaffen. Für Krebskranke ist von besonderer Bedeutung, dass dadurch diese Arzneimittel trotz geringer Datenlage zügig zur Verfügung gestellt werden können und gleichzeitig eine bessere Datenbasis zur Bewertung des Zusatznutzens erreicht werden kann. Damit wurde das inzwischen bewährte Verfahren zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln weiterentwickelt.

Das am 12. November 2022 in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stellt sicher, dass Anreize für echte Innovationen sowie für die frühe Markteinführung von Arzneimitteln in Deutschland auch weiterhin bestehen bleiben, so dass neu zugelassene, innovative Arzneimittel Krebskranken frühzeitig zur Verfügung stehen werden.

Stand: 10. Januar 2024
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