Interview zur Zukunftsregion Digitale Gesundheit: E-Rezept

Dr. Susanne Damer berichtet vom Modellvorhaben zum eRezept, erklärt dessen Nutzen für Ärzte und Ärztinnen sowie Patientinnen und Patienten und geht auf die Möglichkeiten und Chancen der ZDG ein.

Kurzbiografie

Dr. Susanne Damer ist Apothekerin und seit 2014 Geschäftsführerin des Berliner Apotheker Vereins/Apotheker-Verbands Berlin. Nach ihrem Studium der Pharmazie an der Freien Universität in Berlin promovierte sie am pharmakologischen Institut für Naturwissenschaftler der Universität in Frankfurt am Main. Bereits kurz nach ihrem Studienabschluss war sie als freie Mitarbeiterin für die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und als ehrenamtliche Referentin für die Landesapothekerkammer Hessen tätig. Zwischen 2006 und 2012 leitete sie die Apotheke am Berliner Hauptbahnhof, kehrte aber 2013 zurück zum Berliner Apotheker-Verein, für den sie bereits von 2001 bis 2006 tätig war, und übernahm 2014 dessen Leitung. Seit 2007 ist Dr. Susanne Damer zudem Mitglied der Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin, in deren Vorstand sie von 2011 bis 2013 das Amt der Vizepräsidentin übernahm.

Frau Dr. Damer, Sie erproben im Rahmen der ZDG eine digitale Lösung für das E-Rezept. Wie sieht der Ablauf für die Patientin oder den Patienten genau aus?

Patientinnen und Patienten können sich die kostenfreie App „Rezept-Manager“ bereits im Wartezimmer auf ihr Smartphone herunterladen. Für eine möglichst einfache Bedienung und den automatischen Empfang der E-Rezepte richten sie sich hier ein Konto ein.

Im Behandlungsgespräch kann die Ärztin oder der Arzt dann das E-Rezept in der Praxis-Software erfassen, elektronisch signieren und verschlüsselt an den E-Rezept-Fachdienst übertragen. Sofern ein Patientenkonto erstellt wurde, werden die Daten zum E-Rezept automatisch dorthin übertragen.

Gibt es kein persönliches Konto, scannt die Patientin oder der Patient in der Arztpraxis einen QR-Code ein und kann so in der App auf ihre oder seine E-Rezept-Daten zugreifen und diese prüfen. Hier finden sich auch alle am Programm teilnehmenden Apotheken mit ihren Kontaktdaten, Öffnungszeiten und weiteren Informationen. Die Patientinnen und Patienten wählen eine Apotheke aus und lösen ihr Rezept in der Apotheke ihrer Wahl ein.

Um Zeit zu sparen, kann man das E-Rezept mit Hilfe der App auch vorab an eine teilnehmende Apotheke senden und auswählen, ob man das Arzneimittel abholen oder den Botendienst der Apotheke mit der Lieferung der Arzneimittel beauftragen möchte. Die Apotheke wird über den Lieferwunsch informiert und überprüft den Auftrag. Die Patientinnen und Patienen erhalten den voraussichtlichen Liefertermin sowie eine persönliche Beratung durch eine pharmazeutische Fachkraft. Anschließend liefert der Apotheken-Botendienst die Medikamente bequem und sicher nach Hause. Der „Rezept-Manager“ speichert und verwaltet auf Wunsch die Daten zu allen E-Rezepten.

Was ändert sich für die Ärztin bzw. den Arzt? Was ändert sich für die Apotheke?

Das E-Rezept knüpft an bereits bestehende digitale Prozesse an, sodass sowohl Ärztinnen und Ärzten als auch Apothekerinnen und Apothekern der Umstieg vom Papierrezept auf das E-Rezept in der Praxis leicht fällt.. Im Modellprojekt stellten die Beschaffung der erforderlichen Komponenten für die digitale Signatur, die Registrierungs- und Einwilligungsprozesse und notwendige technische Updates der jeweiligen Softwaresysteme die größten Herausforderungen dar.

Sobald die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind, kann in der Arztpraxis die elektronische Verordnung im Praxisverwaltungssystem (PVS) wie gewohnt ausgestellt werden. Anstelle des Ausdrucks mit eigenhändiger Unterschrift der Ärztin oder des Arztes wird ein E-Rezept mit digitaler Signatur (QES) erzeugt. Das PVS überträgt das signierte und anschließend verschlüsselte E-Rezept automatisch zum E-Rezept-Fachdienst. Gleichzeitig wird der E-Rezept-Schlüssel an das Nutzerkonto der Patientin oder des Patienten in der App „Rezept-Manager“ übertragen. In Kombination mit dem Apotheken-Botendienst wird so eine vollständig kontaktlose Versorgung mit Arzneimitteln möglich.

Auch in den Apotheken entfällt das manuelle Erfassen oder Einscannen der Verordnungsdaten vom Papierrezept. Mit dem digitalen E-Rezept-Schlüssel der Patientin oder des Patienten kann das E-Rezept vom Fachdienst abgerufen und im Apothekensoftwaresystem angezeigt und bearbeitet werden. Durch den digitalen Übertragungsweg mit strukturierten Daten steigt die Datenqualität und Fehler werden reduziert bzw. verhindert.

Nach dem Aufruf des E-Rezepts im Apothekensoftwaresystem können Apothekerinnen und Apotheker wie gewohnt ihre Patientinnen und Patienten mit dem verordneten Arzneimittel versorgen. Für die Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen werden der Verordnungs- und der sogenannte Dispensierdatensatz der Apotheke digital an das Apothekenrechenzentrum übertragen.

Die bei der Versorgung mit Papierrezepten vorhandenen Medienbrüche fallen weg. Durch die unmittelbare Verfügbarkeit der Daten ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, die Arzneimittelversorgung insgesamt zu optimieren.

eRezept
Beispiel für ein eRezept auf dem Smartphone

Ihr Modellvorhaben wird vom BMG im Rahmen der Zukunftsregion Digitale Gesundheit (ZDG) Berlin Brandenburg erprobt. Warum gerade in diesem Rahmen und in dieser Region?

Unser Modellprojekt passt perfekt zur Grundidee der ZDG, nämlich innovative, digitale Angebote in einem begrenzten, überschaubaren Rahmen schneller und möglichst reibungslos in die Versorgungspraxis zu überführen. Darüber hinaus lässt sich sich das E-Rezept in unserer Region sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum erproben. Ein weiterer Vorteil sind die „kurzen Wege“ zu politischen Entscheiderinnen und Entscheidern sowie zur gematik, dem mit der Umsetzung der Digitalisierung des Gesundheitswesens beauftragten Unternehmen.

Wir haben durch die ZDG die Möglichkeit, die neuen digitalen Prozesse unmittelbar vor Ort erlebbar zu machen. So bekommen wir ein besseres Verständnis für die Bedürfnisse der am Versorgungsprozess Beteiligten und sammeln Erfahrung in der Zusammenarbeit. Beides dient dem Ziel, die E-Rezept-Lösung bundesweit erfolgreich einzuführen.

Was ist die Motivation der teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie der Technologiepartnerinnen und -partner an Ihrem Modellvorhaben mitzuwirken?

Die Vertreterinnen und Vertreter der Heilberufe verbinden mit ihrer Teilnahme an dem Modellvorhaben die Erwartung, frühzeitig Erkenntnisse über Versorgungsszenarien zu gewinnen, die künftig ihren Berufsalltag bestimmen werden. Sie möchten ihre praktischen Erfahrungen einbringen, um die Anwendbarkeit und die weitere Entwicklung der E-Rezept-Lösung zu optimieren. Sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Apothekerinnen und Apotheker, die an dem Modellvorhaben teilnehmen, leisten mit ihren Impulsen einen wertvollen Beitrag zu einer möglichst reibungslosen Einführung der bundesweiten E-Rezept-Lösung.

Auch unsere Partnerinnen und Partner aus der Technologie wollen mitgestalten und so dafür sorgen, dass der Prozess von Anfang bis Ende durchdacht ist und für ihre Kundinnen und Kunden optimal funktioniert. Das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer liefert ihnen wertvolle Impulse zu den neuen Funktionen in den Softwaresystemen und zur Ausgestaltung der Bedienkonzepte.

Wir haben im Modellprojekt von Anfang an großen Wert darauf gelegt, dass unsere Systeme zu den gematik-Spezifikation passen. Anders herum sind unsere Projekterfahrungen in die Spezifikationen der gematik eingeflossen. So haben sich die Investitionen für die Technologiepartnerinnen und Technologiepartner durch einen zeitlichen Vorsprung mit Blick auf die Umsetzung der bundesweiten Lösung ausgezahlt.

E-Rezept-Modellprojekte gibt es einige in Deutschland. Was ist das Besondere an Ihrem Modellprojekt?

Das ZDG Modellprojekt ist das einzige Projekt, das den E-Rezept-Prozess vollständig digitalisiert von der Ärztin oder dem Arzt bis zur Abrechnung abbildet, ohne dass die Apotheke Sondeverträge, sog. Selektivverträge mit den Krankenkassen abschließen muss. Gleichzeitig unterstützt unsere Lösung bereits das gematik-konforme FHIR Datenformat – auch das ist ein weiteres Alleinstellungmerkmal.

Wichtig ist uns die Akzeptanz der handelnden Akteurinnen und Akteure, die die neuen Prozesse im Versorgungsalltag etablieren und umsetzen müssen. Alles ist auf einen bestmöglichen Versorgungsprozess für die Patienten und Patientinnen ausgerichtet. „Unser“ E-Rezept soll so gut wie möglich in die bei den Leistungserbringerinnen und -erbringern etablierten Prozesse eingebettet werden. Daher bearbeiten Ärztinnen und Ärzte und Apothekerinnen und Apotheker sowie deren Mitarbeitende die E-Rezepte mit den ihnen vertrauten Softwaresystemen. Auf diese Weise lässt sich untersuchen, welche praktischen Vorteile und Herausforderungen das E-Rezept für die Leistungserbringer-Teams mit sich bringt.

Im Vordergrund unseres Modellprojekts steht ganz klar die Akzeptanzevaluierung für einen bundesweiten Rollout der gematik-Lösung. Die Nutzung von N-Ident (Anm.d.Red.: Gängiger digitaler Erkennungsschlüssel für Apotheken) als Ersatzverfahren für die SMC-B (Anm.d.Red.: Elektronischer Praxisausweis zur Authentisierung der Praxis/Apotheke in der Telematikinfrastruktur) ermöglicht grundsätzlich allen Apotheken, am digitalen Rezeptaustausch teilzunehmen; das kann aktuell kein anderes Projekt leisten. Erarbeitete Prozessabläufe, das Informationsmodell sowie insbesondere die elektronisch unterstützte Medikamentenausgabe finden sich zu großen Teilen in den aktuellen Konzepten der gematik wieder.

Welche Ergebnisse erwarten Sie und was kann man daraus für die Einführung des E-Rezeptes in Deutschland lernen?

Erste Ergebnisse liegen bereits vor und fließen in die Konzeption zur begleiteten Einführung der gematik ab dem 01.07.2021 ein. Die Ergebnisse der Pilotphase des Modellprojektes können über die Projektwebseite eingesehen werden. Während des gesamten Projektverlaufs haben wir begleitend evaluiert und die Wirkung und die Akzeptanz der E-Rezept-Lösung beobachtet. Die Erkenntnisse aus diesen Befragungen im direkten Kontakt mit den Akteurinnen und Akteuren wurden gesammelt und sind bereits an vielen Stellen in die Verbesserung der Lösung eingeflossen. Neben der reinen Technik spielen insbesondere organisatorische Aspekte und eingesetzte Kommunikationsmedien eine zentrale Rolle.

Wichtig für die bundesweite Einführung ist auf jeden Fall das Vertrauen aller am Versorgungsprozess Beteiligten (Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie die Krankenkassen), dass die die Versorgung mit dem E-Rezept mindestens so gut funktioniert wie die Jahrzehnte lange Versorgung mit dem Papierrezept. Noch besser wäre es, wenn jede Gruppe möglichst von Beginn an erlebt, welche Vorteile das E-Rezept mit sich bringt. Daher müssen wir insbesondere auch die Zeit vom 01.07.2021 bis zur bundesweit verpflichtenden Umstellung am 01.01.2022 effektiv nutzen, um nicht nur die technischen, sondern auch praktische Hürden zu nehmen. Das E-Rezept muss erlebbare Vorteile bieten, wie z.B. eine kontaktlose Versorgung für Risikopatientinnen und Risikopatienten in Pandemiezeiten oder die Möglichkeit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, ihre Arzneimittelversorgung aus dem häuslichen Umfeld heraus weiterhin selbstständig zu organisieren.

Stand: 7. April 2021
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