Fragen und Antworten zum Pflegebonus

Was ist der Pflegebonus?

Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. Durch die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten, erhöhte Hygienemaßnahmen, erhöhtes Risiko einer Eigeninfektion oder erhöhten Betreuungsaufwand von COVID-19 Infizierten waren Pflegekräfte in besonderem Maße belastet. In der aktuell nach wie vor sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen will die Bundesregierung ihrer Anerkennung für diesen Einsatz zusätzlich Ausdruck verleihen. Entsprechend dem Koalitionsvertrag werden je 500 Millionen Euro für den Pflegebonus im Bereich der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen zur Verfügung gestellt, insgesamt also eine Milliarde Euro.

Wer bekommt den Pflegebonus?

Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten (Krankenhäuser, in denen im Ganzjahreszeitraum 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden); betroffen sind davon 837 Krankenhäuser

Diese geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren           

Außerdem bekommen alle Beschäftigten in der Alten- bzw. Langzeitpflege einen Bonus, die zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren.

In der Alten- bzw. Langzeitpflege werden die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten bis spätestens 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren und zum Stichtag 30. Juni 2022 bei ihrem Arbeitgeber noch beschäftigt und tätig sind, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).

Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.

Wie viel bekommen Pflegekräfte ausbezahlt?

Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhalten insgesamt 1 Mrd Euro. aus Bundesmitteln. Die Summe wird zu gleichen Teilen auf beide Bereiche verteilt.

Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen. Die für alle Pflegefachkräfte und Intensivpflegefachkräfte jeweils einheitliche Prämienhöhe wird auf der Grundlage der Meldungen der Krankenhäuser durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus berechnet. (Wir rechnen damit, dass mehr als 204.000 Pflegefachkräfte einen Bonus erhalten und mehr als 25.000 Intensivpflegefachkräfte)

In der Altenpflege erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro; die Höhe der Boni richtet sich auch nach dem Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit.

Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit).

Wann wird der Bonus an die Pflegekräfte ausgezahlt?

Krankenhäuser sollen den Bonus innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband an die Pflegekräfte auszahlen

Arbeitgeber in der Alten- bzw. Langzeitpflege sind verpflichtet, den Pflegekräften den Bonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung von den Pflegekassen zum 30. September 2022, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Gehaltszahlung, jedenfalls aber bis zum 31. Dezember 2022 auszuzahlen.

Müssen sich Pflegekräfte selbst um die Beantragung des Bonus kümmern - also einen Antrag stellen? Wenn ja, wann und wo muss dieser beantragt werden?

Nein, die Prämien werden durch die Arbeitgeber direkt an die Pflegekräfte ausgezahlt. Den Krankenhäusern wird das Geld durch den GKV-Spitzenverband ausgezahlt, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und weitere in der Regelung genannte Arbeitgeber in der Alten- bzw. Langzeitpflege erhalten eine entsprechende Vorauszahlung durch die Pflegekassen.

Stand: 30. März 2022
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